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Bund der Ehe

Christlich gelebte Partnerschaft

Ehe und Familienleben sind in unserer Gesellschaft ein hoher und unverzichtbarer Wert. Sie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Artikel 6).

Die Ehe ist nach katholischem Verständnis ein unauflösliches Sakrament, das sich die Eheleute spenden, bis dass der Tod sie scheidet. Die Ehe ist auf Nachkommen angelegt und ein Abbild der liebenden Beziehung Christi mit seiner Kirche. Darin liegt die Zusage, dass in der gegenseitigen Zuwendung und Treue der Eheleute die Zuwendung und Treue Gottes erfahrbar werden kann.

Auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen werden christliche Werte wie Liebe, Verbindlichkeit, Treue und Verantwortung gelebt. Aus Sicht der kfd sollte es für gleichgeschlechtliche Partnerschaften weitere Möglichkeiten der pastoralen und geistlichen Begleitung sowie gottesdienstliche Feierformen geben.

Ökumene leben - konfessionsverbindende Ehen

Ökumenisches Handeln und Denken gehört zum Selbstverständnis der kfd. Sie gibt Frauen in Ehen mit bekenntnisverschiedenen Partnern Hilfen für den eigenen Glauben, für die christlich gelebte Partnerschaft und die religiöse Erziehung der Kinder. Die kfd öffnet den Blick für die gemeinsamen Grundlagen des Glaubens und für das Konfessionsverbindende in diesen Ehen.

Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung zeigen eine gesellschaftliche Realität, die gerade von der Kirche wahrgenommen werden muss.

Die kfd tritt für eine Kirche ein, die selbstverständlich die Erfahrung von Trennung und Scheidung in das Leben der Gemeinden und in die Gottesdienste einbringt. Außerdem hat sich die kfd erfolgreich mit dafür eingesetzt, dass Geschieden-Wiederverheiratete im Einzelfall zu den Sakramenten zugelassen sind. 

Gleichstellung von Frauen und Männern

Frauen und Männer müssen in ihrem Leben eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können und Wahlmöglichkeiten haben. Grundlage ihrer je eigenständigen Existenzsicherung ist die Erwerbstätigkeit.

In einer künftigen Gesellschaft, in der Frauen und Männer nicht nur per Gesetz gleichgestellt sind, muss es die Möglichkeiten geben, immer wieder Schwerpunkte neu zu setzen und miteinander zu vereinbaren, wie Sorge- und Erwerbsarbeit zu teilen sind.

Für die Gleichstellung von Frauen und Männern braucht es gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen, die eine gleichberechtigte Teilhabe an Erwerbs-, Sorge- und Ehrenamtsarbeit ermöglichen.  

Stand: 17.05.2021
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