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Gleichberechtigung 

Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit

Laut statistischem Bundesamt arbeiten zwei Drittel aller erwerbstätigen Mütter in Teilzeit, aber nur 7% der Väter. Diese Zahlen haben sich innerhalb von zehn Jahren (2010 - 2020) kaum verändert. Von den kinderlosen Frauen  arbeiteten 2020 nur 35% in Teilzeit.

Es sind vor allem Frauen, die aufgrund von Familienaufgaben, wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und danach in Teilzeit ins Berufsleben zurückkehren. 

Diese Lösung erscheint zunächst im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf praktisch, hat aber Nachteile, wenn es um die soziale Sicherung und insbesondere die Altersversorgung geht.

Frauen, die langfristig in Teilzeit arbeiten, bleiben Aufstiegschancen meist versperrt. Zudem haben Führungspositionen in Teilzeit laut einer Befragung  der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Seltenheitswert. Das Gehalt reicht in diesen Fällen meist weder zur eigenen Existenzsicherung, noch zum Aufbau einer angemessenen Rente.

Eigenständige Existenz- und Alterssicherung

Viele Arbeitnehmerinnen geben in Umfragen an, dass sie in der "Teilzeitfalle" stecken und gerne mehr und länger arbeiten möchten.

Das Familienbild "männlicher Alleinverdiener / weibliche Hinzuverdienerin" erweist sich spätestens dann als Armutsrisiko, wenn die Familie wegen Trennung / Scheidung auseinanderbricht oder der Hauptverdiener erwerbslos wird oder verstirbt.

Die kfd setzt sich für eine eigenständige Existenz- und Alterssicherung für Frauen und Männer ein. Teilzeitarbeit vor dem Hintergrund von Familien- und Pflegearbeit darf sich nicht nachteilig auswirken.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss ein gesetzlicher Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht auf einen Vollzeitarbeitsplatz gewährt werden.

Ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Gleichberechtigung in der Arbeitswelt und ist ein wesentlicher Schritt zur Schließung der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen.

Das Brückenteilzeitgesetz

Mit dem Brückenteilzeitgesetz ist eine langjährige Forderung der kfd Wirklichkeit geworden: das Recht auf Rückkehr in frühere Stundenumfänge nach einer vorübergehenden Reduzierung auf Teilzeit.

Das Gesetz gilt vollumfänglich für Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten sowie eingeschränkt für Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigen. Frauen, die überwiegend bei Klein- und Kleinstunternehmen beschäftigt sind, profitieren von den Neuregelungen nicht.

Weitere Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Für Mütter kann die Brückenteilzeit eine Erleichterung darstellen und einen Ausweg aus der Teilzeitfalle – aber auch nur, wenn sie in einem geeigneten Betrieb arbeiten. Mit der Brückenteilzeit ist ein erster Schritt geschehen, um der Teilzeitfalle entgegenzuwirken. Doch bisher gibt es noch zu viele Einschränkungen, als dass dieses Gesetz wirklich ein Ende der Teilzeitfalle bedeuten würde.

Viele Mütter wollen die Möglichkeit haben, noch kürzer oder länger in Teilzeit zu arbeiten als die vorgegebenen ein bis fünf Jahre. Zudem haben viele aufgrund der Grenze von 45 Mitarbeiter*innen keinen Zugriff auf die Brückenteilzeit, obwohl diese ursprünglich für sie gedacht gewesen war. Die Brückenteilzeit hilft auch nicht denjenigen, die sich bereits in der Teilzeitfalle befinden. Es muss eine einfache Möglichkeit geben, aus der Teilzeit herauszukommen, wenn gewünscht.

Stand: 23.05.2023
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