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18. Oktober 2018 Presse

Brückenteilzeit: entscheidender Schritt zu Kulturwandel der Arbeit

Es sollte selbstverständlich werden, dass Frauen und Männer im Laufe ihres Erwerbslebens ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren können, so die kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil. © Fotolia/animaflora

Bessere Aufteilung der Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern möglich – Beschäftigte in kleineren Unternehmen profitieren jedoch nicht

Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband freut sich, dass mit der heutigen Verabschiedung des Brückenteilzeit­gesetzes eine langjährige Forderung des Verbandes Wirklichkeit wird: das Recht auf Rückkehr in frühere Stundenumfänge nach einer vorübergehenden Reduzierung auf Teilzeit.

"Wir halten dieses Gesetz für einen Meilenstein hin zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf", so Mechthild Heil, kfd-Bundesvorsitzende. "Wir erhoffen uns von der neuen Regelung, dass auch mehr Männer zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit reduzieren, um Familienaufgaben übernehmen zu können."

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und gilt vollumfänglich für Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten sowie eingeschränkt für Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigen.

Unter dieser Grenze liegen jedoch Klein- und Kleinstunternehmen, bei denen überwiegend Frauen beschäftigt sind, die daher nicht von den Neuregelungen profitieren.

"Wir hoffen dennoch, dass dieses Gesetz entscheidend zu einem Kulturwandel der Arbeit in Deutschland beiträgt: Es sollte selbstverständlich werden, dass Frauen und Männer im Laufe ihres Erwerbslebens ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren können, ob aus persönlichen Gründen, für Familienaufgaben oder Ehrenämter. Und zwar ohne das Risiko, in Armut zu fallen oder der gefürchteten Teilzeitfalle zu landen."

Frauen und Männer bräuchten künftig, wenn sie ihre Arbeitszeit etwa wegen der Erziehung von Kindern oder Pflege von Angehörigen reduzieren, nicht langfristig in einer Teilzeittätigkeit zu bleiben - mit allen damit verbundenen sozialen Risiken.

Zu begrüßen ist daher ebenfalls, dass das Gesetz vorsieht, bei der geplanten Neubesetzung von Stellen zunächst Teilzeitbeschäftigten den Vorzug zu geben, wenn sie aufstocken möchten.

So ließen sich mehr Rentenanwartschaften erwirtschaften, meint Heil: "Altersarmut ist nach wie vor weiblich. Das Brückenteilzeitgesetz könnte ein Schritt dahin sein, für mehr Rentengerechtigkeit zu sorgen."

Kontakt
Barbara Stöckmann

Pressereferentin

Telefon: 0211 44992-25

barbara.stoeckmannat-Zeichenkfd.de

Stand: 18.10.2018
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