Suizidhilfe gesetzlich regeln: kfd unterstützt Gesetzesinitiative
„Nur diese Position gewährleistet aus unserer Sicht, dass Menschen, die sich in einer für sie als aussichtslos empfundenen Notlage befinden, die notwendige Unterstützung erhalten. Die Entscheidungsfreiheit einer einzelnen Person, dem eigenen Leben in einer solchen Situation ein Ende zu setzen, ist zu respektieren“, so Mechthild Heil, kfd-Bundesvorsitzende. „Doch wünschen wir uns in Zukunft eine Gesellschaft, in der Menschen nicht Suizid als einzige Lösung in Lebenskrisen sehen oder durch gesellschaftlichen Druck nahegelegt bekommen", betont Heil. Der assistierte Suizid müsse ein Ausnahmefall bleiben. Damit Selbsttötung und die entsprechende Hilfeleistung nicht zur Regel werden und die Achtung vor dem Leben nicht verloren geht, bedürfe es verstärkter Beratungs-, Bildungs- und Betreuungsangebote.
Da es sich beim Suizid immer noch um ein gesellschaftlich tabuisiertes Thema handelt, bedarf es einer breit angelegten Kampagne, um in der Gesellschaft eine offene Gesprächskultur über Sterben, Suizid und Tod zu fördern. Daran beteiligt und finanziell unterstützt werden sollen auch Bildungseinrichtungen und Institutionen, die im weitesten Sinne mit diesen Themen befasst sind.
Die kfd setzt sich bereits seit dem vergangen Jahr intensiv mit dem Thema auseinander und hat dazu ein eigenes Positionspapier mit politischen Forderungen veröffentlicht. Diese finden sich in dem Gesetzentwurf mit einem abgestuften und ausgewogenen Schutzkonzept wieder.
„Nicht nur der Gesetzgeber, auch die Gesellschaft muss schwierigen Lebenssituationen entgegenwirken, wie beispielsweise der Vereinsamung im Alter. Laut statistischem Bundesamt nehmen sich Frauen zahlenmäßig weniger das Leben als Männer, dafür aber durchschnittlich im höheren Lebensalter. Daher ist es unabdingbar, die Gesellschaft für dieses Thema zu sensibilisieren“, meint Heil abschließend.*
Hintergrund**:
Der Gesetzentwurf „zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung“ sieht vor, dass die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ grundsätzlich strafbar sein soll. Ist die suizidwillige Person jedoch „volljährig und einsichtsfähig“, hat sich mindestens zweimal von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie untersuchen lassen und mindestens ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch geführt, bleibt die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe straffrei. Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung soll verboten, sachliche Informationen von Ärzten hingegen erlaubt sein.
* Nationales Suizidpräventionsprogramm für Deutschland. Suizide in Deutschland 2020 (abgerufen am 04.07.2023)
** Bundestag berät Initiativen zur Reform der Sterbehilfe in erster Lesung (abgerufen am 04.07.2023)