Grundrente: Erster Schritt zu fairer Rentenreform
Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V. ist erleichtert, dass die Koalition eine Einigung zur Grundrente gefunden hat. Insbesondere die einfache Prüfung der Einkommensverhältnisse ohne aufwändige und entwürdigende „Durchleuchtung“ der kompletten Vermögensverhältnisse wird begrüßt. Positiv ist auch, dass die die Rentenversicherung den Berechtigten ihre Grundrente automatisch gewährt, ohne dass dafür eine Antragstellung nötig ist.
Nur eine Gruppe profitiert
Allerdings wird von der Grundrente nur eine der durch Altersarmut gefährdeten Gruppen von Frauen vollumfänglich profitieren: Alleinstehende Frauen mit lebenslanger Vollzeit-Beschäftigung im Niedriglohnbereich. Diesen Frauen kann die Grundrente Erleichterung bringen und den Gang zum Sozialamt ersparen.
35 Beitragsjahre sind eine hohe Hürde
Bei vielen Frauen weisen ihre Erwerbsbiographien jedoch wegen der Sorge für ihre Familien lange Unterbrechungen auf. Trotz der nun vereinbarten Gleitzone bei den Beitragszeiten knapp unter der Grenze ist es für diese Frauen eine hohe Hürde, die geforderten 35 Jahre Rentenanwartschaften zu erreichen. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, Pflege und Zeiten im Minijob ist dabei richtig, muss in Zukunft aber ausgebaut werden.
Einkommensprüfung schwächt Anerkennung von Leistungen
Darüber hinaus wird bei vielen Frauen die gemeinsame Einkommensprüfung mit dem Partner dazu führen, dass ihre Renten wegen zu hoher gemeinsamer Haushaltseinkommen nicht aufgestockt werden. Dadurch wird der ursprüngliche Gedanke der Anerkennung der Lebensleistung dieser Frauen geschwächt.
Insofern ist die Grundrente nur ein erster Schritt zu einer Rentenreform, die Frauen eine eigenständige Alterssicherung ermöglicht, wie die kfd sie – auch zusammen mit dem Rentenbündnis der katholischen Verbände – immer gefordert hat.
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