kfd und KDFB: Für Schwangere in Notlagen und den Schutz des ungeborenen Lebens
Der kfd-Bundesverband und der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) stehen in doppelter Anwaltschaft für schwangere Frauen in Notlagen sowie für den Schutz des ungeborenen Lebens ein.
In diesem Zusammenhang halten sie das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche für einen elementaren Bestandteil der intensiv politisch ausgehandelten Beratungslösung in §218a Abs. 1 StGB.
"Wir sprechen uns daher ausdrücklich gegen die Abschaffung bzw. eine Einschränkung des §219a StGB aus", erklären KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth und kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil.
"Schwangere Frauen in Notlagen brauchen niedrigschwellige und umfassende Informationen und Unterstützung, die ihnen helfen können, ihr Kind zur Welt zu bringen. Dazu gehört z.B. die Möglichkeit der vertraulichen Geburt", stellt Flachsbarth klar.
Gleichzeitig muss laut Heil "sichergestellt sein, dass schwangere Frauen in extremen Notlagen Zugang zu Informationen über die Möglichkeit eines medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbruchs haben."
Ebenso muss nach Auffassung von KDFB und kfd die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die zu einem Schwangerschaftsabbruch in Notlagen bereit sind, gegeben sein.
Flachsbarth und Heil bekräftigen ihre Überzeugung, dass diese Notwendigkeiten sowohl mit Blick auf die Gruppe der schwangeren Frauen als auch auf die der Ärztinnen und Ärzte im Rahmen des §219a StGB grundsätzlich ausreichend gegeben sind, womöglich aber die Umsetzung nicht hinreichend gewährleistet ist.
Beide Frauenverbände fordern die Verantwortlichen in der Politik und im Gesundheitswesen auf, bessere Rahmenbedingungen für die psychosoziale Beratung von Frauen und Paaren in schweren Krisensituationen wie einem Schwangerschaftskonflikt zu schaffen.
Dazu zählt auch eine bedarfsgerechte, flächendeckende und kontinuierliche Förderung von Schwangerschaftskonflikt-, Frauen- und Familienberatungsstellen.