Paragraph 219a: kfd begrüßt Kompromissvorschlag
Die kfd begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf zu Paragraph 219a.
Mechthild Heil, kfd-Bundesvorsitzende: "Frauen in Schwangerschaftskonflikten haben ein Recht auf Information und freie Ärzt*innenwahl. Das haben wir stets betont. Der Kompromissvorschlag gibt Ärzt*innen und Krankenhäusern nun die Möglichkeit, straffrei darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Werbung bleibt konsequent weiterhin strafbar."
Heil ergänzt: "Bei dem nun ausgehandelten Informationsrecht sollte der Gesetzgeber noch nachbessern und einheitliche Formulierungsvorgaben für Ärzt*innen und Krankenhäuser machen."
Die kfd-Bundesvorsitzende weist zudem auf die Bedeutung der Schwangerschaftsberatungsstellen hin: "Die anerkannten Beratungsstellen sind für Frauen in Schwangerschaftskonflikten weiterhin erste Ansprechpartnerin - und nicht die Ärzt*innen. In den Beratungsstellen erhalten Betroffene ergebnisoffen alle Informationen, die sie benötigen. Daher ist es wichtig, dass Ärzt*innen und Krankenhäuser neben der Information über einen Schwangerschaftsabbruch direkt auf die Angebote der Schwangerschaftsberatungsstellen hinweisen und Verlinkungen zur Kontaktaufnahme anbieten."