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29. Januar 2019 Presse

Paragraph 219a: kfd begrüßt Kompromissvorschlag

Kompromiss zu Paragraph 219 a © Fotolia/Coloures-Pic

Angebot der Schwangerschaftsberatungsstellen stärken

Die kfd begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf zu Paragraph 219a.

Mechthild Heil, kfd-Bundesvorsitzende: "Frauen in Schwangerschaftskonflikten haben ein Recht auf Information und freie Ärzt*innenwahl. Das haben wir stets betont. Der Kompromissvorschlag gibt Ärzt*innen und Krankenhäusern nun die Möglichkeit, straffrei darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Werbung bleibt konsequent weiterhin strafbar."

Heil ergänzt: "Bei dem nun ausgehandelten Informationsrecht sollte der Gesetzgeber noch nachbessern und einheitliche Formulierungsvorgaben für Ärzt*innen und Krankenhäuser machen."

Die kfd-Bundesvorsitzende weist zudem auf die Bedeutung der Schwangerschaftsberatungsstellen hin: "Die anerkannten Beratungsstellen sind für Frauen in Schwangerschaftskonflikten weiterhin erste Ansprechpartnerin - und nicht die Ärzt*innen. In den Beratungsstellen erhalten Betroffene ergebnisoffen alle Informationen, die sie benötigen. Daher ist es wichtig, dass Ärzt*innen und Krankenhäuser neben der Information über einen Schwangerschaftsabbruch direkt auf die Angebote der Schwangerschaftsberatungsstellen hinweisen und Verlinkungen zur Kontaktaufnahme anbieten."

Kontakt
Barbara Stöckmann

Pressereferentin

Telefon: 0211 44992-25

barbara.stoeckmannat-Zeichenkfd.de

Stand: 29.01.2019
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