Geistliche Leitung/Begleitung in der kfd

Seit den 1990er Jahren gibt es in der kfd zunehmend Frauen im verbandlichen Amt der Geistlichen Leiterin/Begleiterin. Sie üben ihr Amt entweder allein oder gemeinsam mit einem Priester aus.
Überall dort, wo Priester und Geistliche Leiterin/Begleiterin partnerschaftlich gleichberechtigt zusammenarbeiten, ist dies auch beispielhaft für das Zusammenwirken von Weiheamt und Laien.
Das Amt der Geistlichen Leitung/Begleitung wird sowohl haupt- als auch ehrenamtlich ausgeübt.
Bei einem Ehrenamt müssen der Kontakt zur jeweiligen pastoralen Ebene sowie die Begleitung durch hauptamtlich Tätige gewährleistet sein.
Geistliche Leiterin/Begleiterin und Präses haben folgende Aufgaben:
- Frauen ermutigen, ihre Charismen zu entdecken und zu entfalten
- Mitsorge tragen für die Vertiefung des Glaubens
- Einsatz für eine Spiritualität von Frauen, die ihren Lebenswirklichkeiten gerecht wird
- Frauen darin bestärken, sich in alle Formen von Gottesdienst einzubringen
- Unterstützung der geistlich-theologischen und spirituellen Entwicklung von kfd-Gemeinschaften
Ein/e Geistliche Leiterin/Begleiterin/Präses kann es auf jeder Verbandsebene geben, von der Ortsgruppe über das Dekanat und den Diözesan-/Landesverband bis zum Bundesverband.