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Geistliche Leitung/Begleitung in der kfd

Seit den 1990er Jahren gibt es in der kfd zunehmend Frauen im verbandlichen Amt der Geistlichen Leiterin/Begleiterin. Sie üben ihr Amt entweder allein oder gemeinsam mit einem Priester aus.

Überall dort, wo Priester und Geistliche Leiterin/Begleiterin partnerschaftlich gleichberechtigt zusammenarbeiten, ist dies auch beispielhaft für das Zusammenwirken von Weiheamt und Laien.

Das Amt der Geistlichen Leitung/Begleitung wird sowohl haupt- als auch ehrenamtlich ausgeübt.

Bei einem Ehrenamt müssen der Kontakt zur jeweiligen pastoralen Ebene sowie die Begleitung durch hauptamtlich Tätige gewährleistet sein.

Geistliche Leiterin/Begleiterin und Präses haben folgende Aufgaben:

  • Frauen ermutigen, ihre Charismen zu entdecken und zu entfalten
  • Mitsorge tragen für die Vertiefung des Glaubens
  • Einsatz für eine Spiritualität von Frauen, die ihren Lebenswirklichkeiten gerecht wird
  • Frauen darin bestärken, sich in alle Formen von Gottesdienst einzubringen
  • Unterstützung der geistlich-theologischen und spirituellen Entwicklung von kfd-Gemeinschaften

Ein/e Geistliche Leiterin/Begleiterin/Präses kann es auf jeder Verbandsebene geben, von der Ortsgruppe über das Dekanat und den Diözesan-/Landesverband bis zum Bundesverband.

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Stand: 17.05.2021