Logo Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands Mitglied
werden

Minijobberin mit grauen Haaren

Statt Ruhestand: Arbeit im Alter

Von Carmen Molitor

"Ich habe ein ganzes Leben lang in Familie und Beruf gearbeitet, aber trotzdem reicht meine Rente nicht!" Diese ernüchternde Erkenntnis trifft immer mehr Menschen über 65 Jahren. Um ihren Lebensunterhalt zu sichern, müssen sie im Alter jobben.

Die Rente ist sicher, hat der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm versprochen. Sicher aber ist heute nur, dass die Rente zu den Themen gehört, die Frauen in ihrem Berufs- und Familienleben am häufigsten vertagen. Zwar kommt jedes Jahr von der Deutschen Rentenversicherung ein Weckruf: ein Brief mit der Prognose, wie viel gesetzliche Rente in ferner Zukunft auf dem Konto sein wird. Jede Frau könnte also genau ausrechnen, was ihr zu einer angemessenen Rente fehlen wird. Sie könnte entsprechende Sparverträge machen, eine private Rentenversicherung abschließen. Aber wie das so ist mit klingelnden Weckern: Man schlägt drauf, dreht sich um und denkt sich: "Nur noch zehn Minuten ..." Andere verdrängen die Warnung zwar nicht, können aber kaum für später vorsorgen, weil das Geld schon im normalen Alltag kaum reicht.

Wenn dann der Tag X da ist und die eigene Rente tatsächlich nicht reicht, wird es nichts mit dem "Ruhe-Stand". Ein Job muss her, der den Lebensunterhalt sichert. In Deutschland gibt es bereits hunderttausende Menschen, die im Rentenalter jobben. Laut Statistischem Bundesamt waren 2009 insgesamt sechs Prozent der 65- bis 74-Jährigen und ein Prozent der Menschen ab 75 Jahren im Ruhestand weiter erwerbstätig. Das sind insgesamt 666.000 Personen, davon rund 250.000 Frauen. Fast die Hälfte dieser arbeitenden Renterinnen und Rentner ist auf den Verdienst aus dem späten Job zum Lebensunterhalt angewiesen, er stellt ihr vorwiegendes Einkommen dar. Für die Übrigen ist der Job ein willkommener Zuverdienst zur Rente oder Pension. Eine andere Statistik geht von noch mehr Betroffenen aus: Die Bundesanstalt für Arbeit meldete für Ende Dezember 2010, dass 769.000 Frauen und Männer über 65 einen Minijob haben. Damit gibt es bereits mehr Minijobber über 65 als Menschen, die eine staatliche Grundsicherung – die Sozialhilfe im Alter – beziehen, 2008 waren das 410.000. Tendenz: seit Jahren steigend.

Die Bundesregierung sieht keine Alarmzeichen, dass künftig mehr Rentnerinnen und Rentner in Armut geraten werden. Dafür gebe es keine "seriöse Prognose", sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen der Wochenzeitung "Die Zeit". Zahlreiche Wissenschaftler, Gewerkschaften und Sozialverbände befürchten dagegen, dass die Situation auf dem Arbeitsmarkt angesichts der vielen schlecht bezahlten Arbeitsverhältnisse und hoher Arbeitslosigkeit sehr wohl in eine breitere Altersarmut münden wird.

Frauen geraten heute im Ruhestand leicht in die Armutsfalle. In keiner Lebensphase zeigen sich die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Geschlechtern so deutlich wie im Alter: Männer bekamen im Jahr 2009 durchschnittlich 1.005 Euro, Frauen nur etwas mehr als die Hälfte davon, nämlich 533 Euro. Das ist unter anderem das Resultat einer strukturellen Ungerechtigkeit im Erwerbsleben, die Fachleute als Gender Pay Gap ("Gehaltskluft der Geschlechter") bezeichnen: Frauen verdienen auf dem deutschen Arbeitsmarkt bei gleicher Qualifikation und gleicher Tätigkeit im Schnitt 23 Prozent weniger als Männer. Eine Diskriminierung, die bis zu den Rentenansprüchen durchschlägt.

Noch schlechter gestellt sind Familienfrauen oder Alleinerziehende mit Kindern: Sie unterbrechen ihre Erwerbsbiografie häufiger und länger als Männer, um für Kinder oder pflegebedürftige Verwandte zu sorgen. Weil sie für die Familienarbeit flexibel sein müssen, nehmen sie oft schlecht bezahlte Teilzeitstellen oder Minijobs an. Die ernüchternde Quittung dafür gibt es dann mit dem Rentenbescheid, denn die Rentenhöhe berücksichtigt die Familienarbeit der Frauen nicht.

Das "Gender Pension Gap", die durchschnittliche "Kluft der Alterssicherungseinkünfte der Geschlechter", zeigte 2011, dass Frauen in Deutschland durchschnittlich 59,6 Prozent weniger erhalten als Männer. Das Resultat ist finanzielle Abhängigkeit: 28 Prozent der Ehefrauen über 65 Jahre müssen aus Einkünften ihrer Angehörigen, insbesondere der Ehemänner, ihren Lebensunterhalt bestreiten. Von den Männern sind dagegen nur 0,2 Prozent im Rentenalter finanziell auf die Einkünfte ihrer Partnerinnen angewiesen. Dem Renteneintritt mit 67 Jahren kommen Berufstätige ab 2012 schrittweise näher. Nun treten allmählich die ungerechte Ausblendung der Familienarbeit im bisherigen Rentensystem und die Altersarmut auf die politische Agenda. Neueste Reformidee der Bundesregierung ist eine "Zuschussrente": Bundesarbeitsministerin von der Leyen will in bestimmten Fällen die Rente auf 850 Euro aufstocken, das ist spürbar mehr als die Grundsicherung für Bedürftige. Profitieren sollen davon Geringverdiener und Frauen, die stets nur geringe Einkommen hatten, aber über viele Jahre hinweg in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt und privat vorgesorgt haben.

Abhängig vom Jahrgang muss eine Rentnerin für die Zuschussrente eine bestimmte Zahl von Versicherungsjahren nachweisen. Schuljahre ab dem 17. Lebensjahr, Schwangerschaft, Ausbildung, Studien-, Arbeitslosigkeits- und Krankheitszeiten werden aber eingerechnet. In diesen Versicherungsjahren muss die Frau über einen bestimmten Zeitraum Beiträge aus Beschäftigung geleistet haben; Zeiten der Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen werden ihr dabei angerechnet. Als dritte Voraussetzung muss sie eine Riesterrente nachweisen. Anrecht auf die 850-Euro- Zuschussrente hat also beispielsweise eine Frau des Jahrgangs 1950 mit 40 Versicherungsjahren, 30 Beitragsjahren und fünf Riesterjahren. Oder eine Frau des Jahrgangs 1966 mit 45 Versicherungsjahren, 35 Beitragsjahren und 22 Riesterjahren. Der Jahrgang 1979 muss schon ganze 35 Jahre riestern, um eine Zuschussrente zu bekommen.

Kritiker sehen darin zu hohe Hürden. Nur wenige werden die Voraussetzungen erfüllen, dafür viele auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sein, prognostiziert das katholische Bündnis, in dem sich die kfd seit Jahren für ein anderes Rentenmodell, eine gerechte "Sockelrente", stark macht. "Eine echte Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten würde bedeuten, dass dadurch auch tatsächlich mehr Rentenanwartschaften aufgebaut werden", sagt die kfd-Bundesvorsitzende Maria Theresia Opladen. "Die Zuschussrente jedoch bleibt wie die Grundsicherung im Alter bedürftigkeitsorientiert und belohnt nicht die Lebensleistung."

Bleibt abzuwarten, ob die Idee, dass der Staat geleistete Familienarbeit im Alter finanziell anerkennen muss, sich im "Regierungsdialog Rente" durchsetzt. Er wurde 2011 begonnen. Es scheint jedenfalls für jede Frau eine gute Idee zu sein, sich den nächsten Brief der Rentenversicherung einmal ganz genau anzuschauen.

Stand: 04.01.2018