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24. März 2015 Aktuelles

Mindestlohn und Lohntransparenz: Frühjahrstagung des Ständigen Ausschuss' "Frauen und Erwerbsarbeit"

Foto: Beate Behrendt-Weiß

Die Themen Mindestlohn und Lohntransparenz standen im Mittelpunkt der Frühjahrstagung des Ständigen Ausschusses "Frauen und Erwerbsarbeit" vom 20. bis 22. März in Bonn. Zunächst ging es um Fakten rund um den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, der seit Beginn dieses Jahres ? mit einigen Ausnahmeregelungen - flächendeckend gilt.

Damit ist Deutschland das 22. der 28 EU-Länder, in denen ein Mindestlohn gezahlt wird. Er begünstigt hierzulande zehn Prozent der Vollzeit- und 18 Prozent der Teilzeitbeschäftigten. Im Wesentlichen aber kommt er 54 Prozent der geringfügig Beschäftigten ? vor allem Frauen - zugute, deren Arbeitszeit mit Blick auf die 450-Euro-Grenze für Minijobs dann aber nur noch maximal 52,9 Stunden im Monat betragen darf.

Einmal mehr wurde im Ausschuss berichtet, dass viele Frauen über ihre Rechte als Minijobberinnen nur unzureichend informiert sind. "Hier ist die kfd gefordert, weiterhin Aufklärungsarbeit zu leisten", so Ingrid Müller, Ausschuss-Sprecherin und kfd-Bundesvorstandsmitglied. Deutlich wurde bei den Erläuterungen aber auch, dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro - das entspricht 51 Prozent des mittleren Lohns - nicht ausreicht, um eine angemessene Altersversorgung aufzubauen. Selbst bei einem Stundenlohn von 10 Euro würde die Rente nach 45 Arbeitsjahren in Vollzeit lediglich rund 700 Euro betragen.

In den Ausführungen zum Thema Lohntransparenz unterstützten die Delegierten das im Koalitionsvertrag angekündigte Entgeltgleichheitsgesetz. Allerdings will sich die kfd dafür stark machen, dass dieses Gesetz nicht ? wie geplant - nur für Unternehmen mit über 500 Beschäftigten gilt. Das beträfe in Deutschland weniger als ein Prozent aller Unternehmen. Und: Die meisten Frauen arbeiten in kleineren und mittleren Betrieben.

Wichtige Informationen für Beschäftigte in Minijobs enthält eine kfd-Broschüre, die Sie hier finden.

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Stand: 24.03.2015