Mütterrente sorgt ab 1. Juli für mehr Gerechtigkeit: KDFB und kfd begrüßen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Leistungsverbesserung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Mit großer Freude nehmen der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) und die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) das Ergebnis der abschließenden Beratungen im Deutschen Bundestag zur sogenannten Mütterrente auf.
"Unser langjähriges Engagement für die bessere Anerkennung der Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung hat endlich zum Erfolg geführt", stellen die Vorsitzenden der beiden größten katholischen Frauenverbände, Maria Theresia Opladen, Bundesvorsitzende der kfd, und KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth fest.
"Der zusätzliche Rentenpunkt für vor 1992 geborene Kinder trägt dazu bei, dass die Lebensleistungen von älteren Müttergenerationen in der Rente besser anerkannt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Generationen- und Rentengerechtigkeit", führt Flachsbarth aus.
Und Opladen betont: "Wir danken den vielen Tausend Frauen in unseren Verbänden, die sich für dieses berechtigte Anliegen eingesetzt haben. Der Erfolg zeigt, dass die Stimmen der katholischen Frauen in der Politik gehört werden. Diesen Weg des gemeinsamen Engagements werden wir weiter beschreiten, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen nachhaltig zu verbessern."
Opladen und Flachsbarth betonen, dass die bessere Anerkennung von Erziehungsleistungen ein gemeinsames Anliegen aller Generationen und der gesamten Gesellschaft ist:
"Als Frauenverbände vertreten wir Frauen aller Jahrgänge. Die Lebensleistungen älterer Generationen müssen anerkannt werden und die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Erwerbsarbeit bei den jüngeren Elterngenerationen muss ohne Nachteile für die Alterssicherung möglich sein. Die Generationen gegeneinander auszuspielen, bringt an dieser Stelle nicht weiter."
Der heute beschlossene zusätzliche Rentenpunkt wirkt rückwirkend ab dem 1. Juli 2014 und wird allen Frauen (und Männern) automatisch angerechnet, in deren Rentenverlauf bereits Erziehungszeiten vermerkt sind. Diese Regelung gilt sowohl für jetzige wie auch zukünftige Rentnerinnen und Rentner. Eine Antragstellung ist nur nötig, wenn noch keine Zeiten für Kindererziehung im Rentenkonto vermerkt sind.
Auch für die Frauen, die derzeit noch nicht im Rentenalter sind und Kinder vor 1992 geboren haben, ist der heutige Beschluss ein wichtiger Beitrag zur eigenständigen Existenzsicherung im Alter. Denn auch diese Frauen haben in der Regel größere Lücken in ihren Erwerbsbiografien, da Kindererziehung und Erwerbstätigkeit auch für sie kaum vereinbar waren.