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26. April 2016 Aktuelles

Sexualstrafrechtsreform: Offener Brief "Nein heißt Nein" an Bundeskanzlerin Merkel und die Mitglieder des Deutschen Bundestages

Am Donnerstag beginnt im Deutschen Bundestag die Debatte um eine Neufassung der §§ 177 und 179 des Sexualstrafrechts (Sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung/ sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen). Es geht um die Frage, ob sich Frauen bei sexuellen Übergriffen wehren müssen oder ob ein "Nein" reicht.

Die kfd schließt sich der Initiative des Deutschen Frauenrates "Nein heißt Nein" an und wendet sich in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und alle Bundestagsabgeordneten. Die Forderung: Eine grundlegende Überarbeitung des vorliegenden Regierungsentwurfs.  

Dieser schließt zwar einige Schutzlücken, doch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wird weiterhin nicht anerkannt.

Maria Theresia Opladen, kfd-Bundesvorsitzende, sagt dazu: "Nur wenn jemand aktiv oder zumindest vermeintlich Widerstand leistet, sollen sexuelle Übergriffe strafbar sein. Als Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands vertreten wir jedoch die Überzeugung, dass jede Art sexueller Handlungen ein ausdrückliches Einverständnis der anderen Person voraussetzt. Dies müsste sich auch im Strafrecht ausdrücken."  

Die kfd lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf daher ab.  

Den offenen Brief mit der Liste aller Unterzeichner/Innen finden Sie hier.

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Stand: 26.04.2016