„Nutzen Sie die Möglichkeit zur Mitgestaltung“: kfd ruft zur Beteiligung an Sozialwahl auf
„Bei dieser Wahl geht es nicht um Parteivertreter*innen oder um politische Programme von Parteien. Es stehen die Versicherten der Krankenkassen, Rentenkassen und der Berufsgenossenschaften im Fokus. Wir als kfd rufen dazu auf, an der Sozialwahl teilzunehmen. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Mitgestaltung Ihrer Rente und Gesundheitsversorgung“, so kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil.
Bei den Krankenkassen heißen die Sozialparlamente Verwaltungsrat, bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Vertreterversammlung. Dort entscheiden die gewählten Vertreterinnen und Vertreter über die Haushalte der Versicherungen, deren Vorstände, den Kurs der Versicherungen, Bonusprogramme und Wahltarife. Zudem wählt das Sozialparlament die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse und die Versichertenberater*innen.
Die Sozialwahl wird als Briefwahl durchgeführt. Alle Wahlberechtigten bekommen von der Krankenversicherung oder der Deutschen Rentenversicherung die Wahlunterlagen im April nach Hause zugesandt und können ihre Stimme bis zum 31. Mai abgeben.
Alle Informationen zur Sozialwahl und zu den Organisationen, die gewählt werden können, finden Sie unter: https://www.sozialwahl.de/
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