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10. April 2019 Aktuelles

Keine Kassenzulassung für Trisomie-Bluttests

Blutuntersuchung im Labor. Foto: pixabay

Für eine inklusive Gesellschaft und das Recht auf "gesundheitliche Unvollkommenheit"

Anlässlich der Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag (11. April 2019) zu vorgeburtlichen genetischen Bluttests warnt die kfd wiederholt und eindringlich davor, molekulargenetische Bluttests zur Erkennung von Trisomien in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.

Die kfd befürchtet, dass der Nichtinvasive Pränataldiagnostik-Test (NIPT) als Regelleistung der Schwangerschaftsvorsorge stärker als bisher einer selektiven Maßnahme von Kindern mit und ohne genetische Auffälligkeiten gleichkäme. 

Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert hat.

"Alarmierender noch als die Frage nach der Kassenzulassung ist die schrittweise Entstehung eines gesellschaftlichen Klimas, das jede Behinderung zu einem Makel erklärt und Menschen mit Behinderungen und deren Eltern ausgrenzt", sagt kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil.

"Jeder Mensch hat das Recht auf 'gesundheitliche Unvollkommenheit', ohne dass dies bewertet oder gewichtet wird. In einer gelebten inklusiven Gesellschaft muss daher jede und jeder willkommen sein."

Auszug aus der gemeinsamen Pressemitteilung von kfd, KDFB und SkF am 21. März 2019 (Welt-Down-Syndrom-Tag)

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Stand: 10.04.2019
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