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23. November 2021 Aktuelles

Dringender Reformbedarf – vor allem aus Frauensicht

Bereits mehrfach war die ausgewiesene Rentenexpertin Dr. Jutta Schmitz-Kießler Referentin beim Ständigen Ausschuss Frauen und Erwerbsarbeit. Foto: kfd/Beate Behrendt-Weiß

In intensiven Diskussionen beschäftigten sich die Delegierten mit dem Reformbedarf in der Rente, um Altersarmut zu vermeiden. Foto: kfd/Beate Behrendt-Weiß

Die Referentin Professorin Dr. Simone Scherger war Mitglied der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ der letzten Bundesregierung. Foto: kfd/Beate Behrendt-Weiß

Jahrestagung des Ständigen Ausschusses Frauen und Erwerbsarbeit

In der aktuellen Debatte um die Zukunft der Rente muss der Fokus noch viel deutlicher als bisher auf den Aspekt Geschlechtergerechtigkeit gerichtet werden, um Altersarmut zu verhindern. Das war die zentrale Botschaft der Referentinnen auf der Jahrestagung des Ständigen Ausschusses Frauen und Erwerbsarbeit, die vom 19. bis 21. November im Erbacher Hof in Mainz stattfand.  

Unter der Leitung von Sprecherin Petra Löwenbrück und kfd-Referentin Lisa Meerman-Lippe ging es um das Thema „Existenzsicherung im Alter für alle. Für Geschlechtergerechtigkeit in der Rente“. Sowohl Professorin Dr. Simone Scherger vom Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen als auch die Rentenexpertin Dr. Jutta Schmitz-Kießler von der Universität Duisburg-Essen betonten den dringenden Reformbedarf, um der wachsenden, meist weiblichen Altersarmut effektiv zu begegnen. Sie kritisierten die politischen Entscheidungen zu Beginn der 2000er Jahre, die die Rentenberechnung von der Lohnentwicklung entkoppelt hätten. Das habe dazu geführt, dass die gesetzliche Rentenversicherung ihre Funktion der Lebensstandardsicherung zunehmend einbüße und eine Art Basisversorgung werde. Betriebliche wie private Vorsorge würden diese Lücke – gerade bei Frauen - nicht schließen, so die Expertinnen.

In ihren Ausführungen erläuterten sie einmal mehr die Gründe für die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern im Alter. Der Gender Pension Gap lag 2019 in Westdeutschland bei 48,8 Prozent, in Ostdeutschland bei 20,1 Prozent und ist im europäischen Vergleich einer der höchsten, wenn man nur die eigenen Alterssicherungsleistungen von Frauen betrachtet und abgeleitete Ansprüche wie Hinterbliebenenrente außenvorlässt. Zwar habe die Erwerbsbeteiligung von Frauen in den letzten Jahren deutlich zugenommen und das lange vorherrschende Haupternährer-Modell an Bedeutung verloren, so Scherger, die Mitglied der Rentenkommission "Verlässlicher Generationenvertrag" der Bundesregierung war. Dennoch würden viele Frauen ihre Berufstätigkeit für Sorgearbeit auch langfristig unterbrechen und seien häufiger als Männer in schlecht bezahlten Branchen, in Teilzeit oder Minijobs beschäftigt.

Auch Schmitz-Kießler, wissenschaftliche Leiterin des Informationsportals „Sozialpolitik–aktuell“, plädierte für eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktsituation für Frauen, aber auch für die Abschaffung politischer Fehlanreize wie Ehegatten-Splitting oder Minijobs, die eine eigenständige Altersvorsorge erschwerten. Jüngste Reformen wie die Grundrente, deren Name allerdings mehr erwarten lasse als das Konzept hergebe, als auch die Mütterrente II seien grundsätzlich Schritte in die richtige Richtung, die Frauen zugutekämen, aber keinen nachhaltigen Effekt hätten. Ihr fehle in der gesamten Rentendebatte der große Wurf, so Schmitz-Kießler weiter, der eine eigenständige Existenzsicherung im Alter für Frauen wie für Männer garantiere.

In intensiven Diskussionen beschäftigten sich die Delegierten, deren Engagement beide Referentinnen als ausgesprochen wichtig für den aktuellen Prozess bezeichneten, mit notwendigen Reformen, um dieses Ziel zu erreichen. Auch wurden die Fragen aufgegriffen, welchen Beitrag das Rentenmodell der katholischen Verbände dazu leisten könne, und wie das Thema grundsätzlich besser an der Basis zu verankern sei.

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Stand: 23.11.2021