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Rentengerechtigkeit

Mütterrente

Wer Kinder erzieht, leistet einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Die kfd setzt sich dafür ein, dass Frauen mehr Rente für Erziehungs- und Pflegezeiten erhalten und fordert den dritten Entgeltpunkt in der Rente für alle vor 1992 geborenen Kinder. 

Seit 1. Juli 2014 erhalten Mütter bei der Rentenberechnung einen zusätzlichen Entgeltpunkt für die Erziehung jedes Kindes, das vor 1992 geboren wurde. Das ist ein riesiger Erfolg für die politische Lobbyarbeit der kfd.

Die kfd-Unterschriftenaktion von 2012, die Postkartenaktion 2013, die vielen Briefe an Abgeordnete und MinisterInnen sowie die Veranstaltungen und Gespräche zum Thema haben entscheidend zur Gesetzesänderung beigetragen.

Forderung: Dritter Rentenpunkt

Für mehr Rentengerechtigkeit fordert die kfd allerdings nach wie vor, dass Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, ihre Erziehungsleistung mit drei Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt bekommen und nicht wie bisher nur mit zwei Entgeltpunkten.

Frauen haben in der Vergangenheit die Hauptverantwortung für Familienarbeit übernommen und dazu meist ihre Erwerbstätigkeit bei Familiengründung aufgegeben oder reduziert.

Die 1992er-Regelung betrifft insbesondere die Generationen von Frauen,

  • deren Erwerbsbiografien vor allem im Westen lange Erwerbsunterbrechungen wegen Kindererziehungszeiten aufweisen,
  • die in den 1970er und 1980er Jahren kaum Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Beruf hatten, da Kinderbetreuungsplätze fehlten. Eine Vereinbarkeit war unabhängig von der Kinderzahl schwer.
  • die wegen der Arbeitsmarktsituation nach längeren Familienzeiten kaum Chancen auf einen Wiedereinstieg in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis hatten.

Verschärft wird die Situation für die Frauen, die

  • ab Geburtsjahrgang 1947 von der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters oder
  • ab dem Jahrgang1962 von Absenkung der Hinterbliebenenrente betroffen sind,
  • als Alleinerziehende auf eigenständige Rentenansprüche im Alter angewiesen sind.

Die kfd fordert den dritten Entgeltpunkt in der Rente für alle vor 1992 geborenen Kinder

  • um Rentengerechtigkeit herzustellen: Die eigenständigen Rentenanwartschaften von Frauen liegen heute im Durchschnitt knapp 60 Prozent unter denen der Männer. 
  • um die drohende Altersarmut derjenigenFrauen, die in den kommenden Jahren in Rente gehen, zu verhindern und so die Sozialsysteme zu entlasten. 
  • weil die Begrenzung der Mütterrente II auf Eltern mit drei und mehr Kindern neue Ungerechtigkeiten schafft und Erziehungsleistungen unterschiedlich anerkennt.
  • damit die Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung für eine "bessere Anerkennung von Erziehungsleistung in der Rente" umgesetzt wird.

Unterschriftenaktion

Im Mai 2018 hatte der kfd-Bundesverband dazu aufgerufen, sich an der Unterschriftenaktion "Keine neuen Gerechtigkeitslücken bei der Mütterrente: Den dritten Entgeltpunkt für alle. Jetzt!" zu beteiligen.

62.959 Unterschriften haben kfd und KDFB gesammelt und Anfang Juli 2018 an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil übergeben. Damit setzten sich beide Verbände erneut dafür ein, dass für alle vor 1992 geborenen Kinder künftig drei statt nur zwei Entgeltpunkte für Erziehungsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden.

Stand: 02.06.2021
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