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Frauenquote

Gleichstellung in der Arbeitswelt

Die kfd setzt sich ein für eine gesetzliche Frauenquote für obere und mittlere Führungspositionen in Unternehmen ein.

Gleichstellungspolitik für Unternehmen ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unverzichtbar. Durch die langfristige Bindung und Förderung der Beschäftigten - auch in Erziehungs- und Pflegezeiten - werden Arbeitsqualität und -effektivität in den Unternehmen gestärkt. Unternehmen müssen aus Verantwortung zu einer Gesellschaft beitragen, welche die Sorgearbeit für andere möglich macht.

Es braucht eine Unternehmenskultur, die Qualität von Arbeit nicht an der Verweildauer am Arbeitsplatz misst. Hier sollte die Kirche in ihrer Funktion als Arbeitgeberin Vorreiterin sein.

Der Gesetzgeber ist gefragt, den Unternehmen Rahmenbedingungen vorzugeben, durch die die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt gefördert wird.

Die kfd setzt sich ein für

  • eine gesetzliche Frauenquote für obere und mittlere Führungspositionen in Unternehmen. Die Unternehmen müssen dies mit entsprechenden Vorgaben und Maßnahmen in der Personalentwicklung vorantreiben. 
  • gesetzlich vorgeschriebene Lohntransparenz zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern
  • die Anerkennung der Qualifikationen, die Frauen und Männer in Zeiten der Sorgearbeit und des Ehrenamtes erwerben. Diese müssen bei Bewerbungen, Einstufungen und beruflicher Weiterentwicklung berücksichtigt werden.
  • Arbeitszeitvereinbarungen, die sich an der aktuellen Lebenssituation der einzelnen Beschäftigten orientieren und ihnen helfen, Beruf, Familie, Ehrenamt und Pflege zu vereinbaren. 
  • Unternehmen sollen für die Beschäftigten Angebote zur Unterstützung in bestimmten Lebensphasen vorhalten (Kinderbetreuung, Pflege, Krankheit von Angehörigen).
Stand: 17.05.2021