zur Mitgliedschaft in einer kfd-Gemeinschaft oder Mitgliedschaft als Einzelmitglied in einem kfd-Diözesan- oder Landesverband
Die Beitrittserklärung enthält folgende Bestandteile: Die Seite 1 (Vorder- und Rückseite) ist die eigentliche Beitrittserklärung, in die das neue Mitglied Angaben zur Person macht. Auf Seite 2 (Vorder- und Rückseite) befindet sich das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Das Formular kann genutzt werden, sofern diese Zahlungsmöglichkeit vom jeweiligen Diözesan-/Landesverband oder von der kfd-Ortsgruppe angeboten wird. Auf der Rückseite ist die "Informationspflicht im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten" enthalten. Die "Informationspflicht" muss aufgrund der Änderungen durch die neue EU-Datenschutzverordnung in der Beitrittserklärung aufgeführt werden. Seite 3 ist die Beitrittsbestätigung für das Neumitglied mit Aufdruck des kfd-Leitbildes auf der Rückseite und verbleibt bei der neuen kfd-Frau.
Weitere Informationen
- Flyer im Format DIN A5 (geschlossen), mit Perforation zum Abtrennen der Seite 3