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23. Februar 2018 Presse

Konfessionsverbindender Kommunionempfang: Stellungnahme der kfd

Ökumene: Die kfd plädiert für die baldige Verwirklichung gegenseitiger Gastfreundschaft in Eucharistie- und Abendmahlsgemeinschaft. Foto: pixabay

Der kfd-Bundesverband begrüßt, dass die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) sich bei ihrer Frühjahrsvollversammlung in Ingolstadt (19.bis 22. Februar 2018) mit dem Thema des Kommunionempfangs in einer konfessionsverbindenden Ehe auseinandergesetzt hat.

"Wir sind sehr froh, dass die DBK sich zu einem ersten Schritt in die richtige Richtung entschieden hat. Auch wenn es Einzelfallentscheidungen sind, ist es für diejenigen Paare ein bedeutendes Signal, denen der gemeinsame Kommunionempfang ein wichtiges Anliegen ist", so Mechthild Heil, kfd-Bundesvorsitzende.

Aus der Sicht von konfessionsverbindenden Paaren und Familien ist oft nicht nachvollziehbar, dass ein/e evangelische/r Partner/in nicht die Eucharistie empfangen darf. Oft suchen Paare daher eine private Lösung.

"Die Individualisierung von Lösungen ist auf Dauer kein guter Weg, da die Menschen sich in ihren Widersprüchen und Auseinandersetzungen nicht ernstgenommen fühlen. Unsere Vision ist deshalb die baldige Verwirklichung gegenseitiger Gastfreundschaft in Eucharistie- und Abendmahlsgemeinschaft, wo sie noch nicht besteht", so Heil weiter.

"Wir sind überzeugt, dass die christlichen Kirchen ihren Auftrag nur erfüllen können, wenn dabei die Sichtweisen, Erfahrungen und Kenntnisse von Frauen gleichberechtigt zum Tragen kommen."

Kontakt
Barbara Stöckmann

Pressereferentin

Telefon: 0211 44992-25

barbara.stoeckmannat-Zeichenkfd.de

Stand: 23.02.2018
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