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22. Juni 2017 Presse

Gemischte Bilanz des kfd-Bundesverbandes zum Zweiten Gleichstellungsbericht: einiges erreicht, vieles offen

In ihrem Positionspapier bezieht die kfd Stellung zu den gesellschaftspolitischen Fragen aus der Perspektive der Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf und bringt sich in die politische Diskussion ein.

Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) ? Bundesverband e.V. zieht zur gestrigen Stellungnahme der Bundesregierung zum Zweiten Gleichstellungsbericht eine gemischte Bilanz:

In der zu Ende gehenden Legislaturperiode sind mit dem Gesetz zur Quote in Aufsichtsräten, dem Entgelttransparenzgesetz, der Weiterentwicklung des Elterngeldes sowie der Mütterrente entscheidende Schritte hin zu mehr Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht worden.

Viele zentrale Aspekte bleiben offen: Frauen sind noch immer von Altersarmut stärker betroffen als Männer. Dies ist u.a. bedingt durch den sog. "Gender-Pay-Gap" (geschlechtsbezogene Lohnlücke) gepaart mit der ungleichen Verteilung der Sorgearbeit: Frauen leisten täglich rund 52 Prozent mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer. In Summe schlägt sich dies in um 53 Prozent geringeren Altersbezügen nieder.

Mechthild Heil, kfd-Bundesvorsitzende: "Pflege und Kindererziehung sind in Deutschland in der Regel in der Familie verankert. Das ist nicht nur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtig, sondern auch ein erheblicher Wirtschaftsfaktor: Im Jahr 2013 lag die Bruttowertschöpfung der unbezahlten Sorgearbeit um mehr als 200 Milliarden Euro höher als das gesamte produzierende Gewerbe?. Das muss besser anerkannt werden."

Frauen und Männer müssen die Zeit und die Mittel haben, um im Lebensverlauf auch diese unbezahlte Sorgearbeit zu verrichten. Es gilt daher, die Erwerbs- und Sorgearbeit in Zukunft gerechter zwischen den Geschlechtern zu (ver-)teilen. Voraussetzung dafür sind neue Modelle für Familienarbeitszeiten und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit nach Phasen der Teilzeitarbeit, die es auch für Männer attraktiv machen, temporär ihre Arbeitszeit zu reduzieren.

"Frauen und Männer, die sich um ihre Angehörigen kümmern, dürfen selbstbewusst und mutig für ihre wertvolle Arbeit Anerkennung in der gesetzlichen Alterssicherung und bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf einfordern. Es sollte selbstverständlich sein, in der Rente einen gerechten Ausgleich für geleistete Pflegearbeit zu erhalten ? auch dann, wenn diese Arbeit nach dem Eintritt ins Rentenalter erfolgt", so Heil abschließend.

Für mehr Rentengerechtigkeit fordert die kfd, dass auch Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, ihre Erziehungsleistung mit drei Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt bekommen. 

?Vgl. Gleichstellungsbericht S. 39  

Weitere Informationen

kfd-Positionspapier "Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf"

Kontakt
Barbara Stöckmann

Pressereferentin

Telefon: 0211 44992-25

barbara.stoeckmannat-Zeichenkfd.de

Stand: 22.06.2017