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19. März 2018 Presse

Wechselmodell nach elterlicher Trennung: nichts für jede/n!

Wechselmodell: Eine Woche Mama, eine Woche Papa. Foto: pixabay

AGIA gegen eine Festschreibung des Wechselmodells nach elterlicher Trennung

Der Bundestag hat in der vorigen Woche über das Wechselmodell nach elterlicher Trennung diskutiert. Diese Debatte wird nun im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weitergeführt.

Die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA), in der sich die kfd engagiert, tritt entschieden gegen eine Festschreibung des Wechselmodells nach elterlicher Trennung ein.

Auch eine gerichtliche Anordnung gegen den Willen oder das Wohl des Kindes lehnt die AGIA ab: "Das Wechselmodell, bei dem die Kinder nahezu hälftig bei beiden Eltern leben, kann lediglich im Einzelfall eine gute Lösung sein. Es kann Kindern Kontinuität in den Elternbeziehungen ermöglichen, stellt jedoch hohe Anforderungen an Kinder und Eltern", so Dr. Anke Klaus, Bundesvorsitzende des SkF, derzeit federführender Verband der AGIA.

Das Wechselmodell verlangt Kindern eine umfangreiche Mobilität ab, Eltern eine gute Verständigung miteinander über die Belange der Kinder sowie eine einvernehmliche Klärung unterhaltsrechtlicher Fragen.

Finanziell und räumlich entsteht Mehrbedarf wie beispielsweise durch die Doppelung von Anschaffungen und der Einrichtung größeren Wohnraums, der bislang in gesetzlichen Regelungen im Unterhaltsrecht und Sozialgesetzen nicht hinreichend berücksichtigt ist.

"Wir befürworten sehr, dass die gemeinsame elterliche Verantwortung nach Trennungen gestärkt wird und beide Eltern sich für gute Entwicklungsbedingungen ihrer Kinder stark machen. Dazu gehören verlässliche Unterhaltszahlungen genauso wie gemeinsame Zeit mit Kindern", erklärt Frau Dr. Klaus.

"Allerdings sind wir von gelebter partnerschaftlicher Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in Familien noch weit entfernt." Politik ist gefragt, um Familienleben nach Trennungen zu erleichtern.

Dazu gehört, Wertungswidersprüche bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen im Unterhaltsrecht und im SGB II aufzuheben (Unterhaltspflicht Bedarfsgemeinschaft) sowie adäquate Beratungs- und Mediationsangebote für Eltern in Trennungsphasen zu fördern.

Trägerverbände der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) sind neben der kfd der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB), Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF), Katholische Arbeitnehmer- Bewegung (KAB) und die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Einrichtungen der Familienbildung (BAG)  

Quelle: AGIA-Pressemitteilung

Kontakt
Barbara Stöckmann

Pressereferentin

Telefon: 0211 44992-25

barbara.stoeckmannat-Zeichenkfd.de

Stand: 19.03.2018
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