Mehr Generationengerechtigkeit für Frauen bei der Rente - Katholische Frauenverbände starten Unterschriftenaktion
"Wir fordern drei Entgeltpunkte pro Kind für die Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenanrechnung und zwar unabhängig vom Geburtsdatum der Kinder", erklären Dr. Maria Flachsbarth, Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V. (KDFB), und Maria Theresia Opladen, Bundesvorsitzende der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd).
Gemeinsam starten die beiden Frauenverbände heute eine Unterschriftenaktion für mehr Rentengerechtigkeit zwischen den Generationen.
In der Vergangenheit haben Frauen die Hauptverantwortung für die Familienarbeit übernommen. Sie gaben in der Regel bei der Familiengründung ihre Erwerbstätigkeit auf oder reduzierten sie erheblich.
Ihre vor 1992 geborenen Kinder werden bei der Rentenanwartschaft bislang nur mit einem Jahr Erziehungszeit pro Kind berechnet, während für nach 1992 geborene Kinder drei Jahre Erziehungszeit geltend gemacht werden können.
Diese Regelung hat zur Folge, dass nach heutigem Rentenwert und bezogen auf die alten Bundesländer, ältere Frauen nur 27,47 Euro, jüngere Generationen hingegen 82,41 Euro monatliche Rente pro Kind erhalten werden.
"Wir halten die derzeitige Bestimmung für ungerecht, denn wer Kinder erzieht, leistet einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Das gilt für alle Generationen und muss deshalb in gleicher Weise anerkannt werden", so die Vorsitzenden der beiden Frauenverbände.
Flachsbarth und Opladen fordern daher die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag formulierte Absicht, Erziehungsleistungen in der Alterssicherung noch besser zu berücksichtigen, unverzüglich umzusetzen.
Mit der gemeinsamen Unterschriftenaktion setzen sich kfd und KDFB, die bundesweit rund 800.000 Mitglieder vertreten, dafür ein, dass auch Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 zur Welt gekommen sind, mit drei Entgeltpunkten bewertet werden.
Diese notwendige Veränderung ist nach Meinung der Verbände ein Zeichen tatsächlicher Generationengerechtigkeit, das außerdem dazu beiträgt, die drohende Altersarmut von Frauen, die in den nächsten Jahren in Rente gehen, zu verhindern und die Sozialsysteme zu entlasten.
Die 1992er-Regelung trifft besonders die Frauen, die in den 1970er und 1980er Jahren kaum Möglichkeiten hatten, Familienaufgaben und Beruf zu vereinbaren.
Es fehlten Kinderbetreuungsplätze und familienpolitische Maßnahmen wie Elterngeld und Erziehungszeiten. Außerdem hatten sie aufgrund der Arbeitsmarktsituation nur wenig Chancen auf einen beruflichen Wiedereinstieg in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, wenn sie sich für längere Zeit um die Erziehung der Kinder kümmerten.
Unterschriftenlisten mit thematischen Hintergrundinformationen stehen zum Download auf den Internetseiten von kfd und KDFB zur Verfügung: www.kfd.de und www.frauenbund.de und sind in den Geschäftsstellen beider Verbände erhältlich.
Die Aktion läuft bis zum 15. Juni 2012. Die gesammelten Unterschriften werden anschließend der Bundesregierung übergeben.