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19. März 2014 Presse

kfd ruft zur Beteiligung am Equal Pay Day 2014 auf: Verband fordert die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse

"Minijobs erleichtern nur auf den ersten Blick die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch oft führen sie Frauen in eine berufliche Sackgasse", erklärt Ingrid Müller, Sprecherin des Ständigen Ausschusses "Frauen und Erwerbsarbeit" der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) anlässlich des Equal Pay Days am 21. März. Thematischer Schwerpunkt sind in diesem Jahr Minijobs und Teilzeittätigkeiten als häufige Beschäftigungsformen von Frauen nach einer Erwerbspause. "Diese Beschäftigungsformen sind Mitverursacher für geschlechtsspezifische Lohnunterschiede und die dadurch entstehende Rentenlücke bei Frauen. Wir fordern daher die Umwandlung aller Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse", so Müller weiter.

Aktuell gibt es in Deutschland über sieben Millionen Minijobs, und 75 Prozent der darin Beschäftigten sind Frauen. So kehren viele Frauen, die aufgrund von Familienaufgaben, wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben, danach oft über einen Minijob oder eine Teilzeitarbeit ins Berufsleben zurück. Als kurzfristige "Übergangslösung" mit anschließender Vollzeittätigkeit kann das durchaus sinnvoll sein. Eine langfristige Beschäftigung in Teilzeit oder als Minijobberin hat oft negative Folgen: Diesen Arbeitnehmerinnen bleiben Aufstiegschancen in der Regel versperrt, Führungspositionen in Teilzeit sind selten, und das Gehalt reicht meistens weder zur eigenen Existenzsicherung, noch zum Aufbau einer auskömmlichen Rente.

"Damit Frauen eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können, müssen gesetzliche Lösungen gefunden werden", ist Müller überzeugt: "Wir brauchen eine Garantie für die Entgeltgleichheit. Eine Umwandlung aller Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse wäre zudem ein echter Beitrag zur eigenständigen Existenzsicherung für Frauen und eine wichtige Maßnahme, um drohender Altersarmut vorzubeugen." Darüber hinaus fordert die kfd eine gesetzliche Garantie, dass niemand bei Vollzeitbeschäftigung auf staatliche Zusatzleistungen angewiesen ist. Eine gesetzlich vorgeschriebene Lohntransparenz soll zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern beitragen. Dazu gehört auch, dass die sogenannten Frauenberufe von Grund auf neubewertet und auch die psychosozialen Belastungen in diesen Berufen finanziell berücksichtigt werden.

Derzeit liegt der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen in Deutschland um 22 Prozent niedriger als der von Männern. Dieser vom Statistischen Bundesamt errechnete Lohnunterschied entspricht dem Durchschnittsverdienst von 80 Tagen. Demzufolge müssen Frauen über den Jahreswechsel hinaus fast 12 Wochen länger arbeiten, also bis zum Equal Pay Day am 21. März, um das gleiche Jahresgehalt wie Männer zu erzielen.

In Deutschland startete die Initiative zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern erstmalig im Jahr 2008. Die kfd hat die große Bedeutung des Equal Pay Days für die Frauen in Deutschland schnell erkannt und unterstützt die Initiative von Beginn an mit Aktionen, Berichterstattung und Publikationen. Seinen Ursprung hat der Equal Pay Day in den USA.

Hintergrund:
Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) ist mit über einer halben Million Mitgliedern der größte katholische Verband und eine der größten Frauenorganisationen in der Bundesrepublik. Sie setzt sich für die Interessen von Frauen in Kirche, Politik und Gesellschaft ein. Weitere Informationen zum Verband unter www.kfd.de.

Kontakt
Barbara Stöckmann

Pressereferentin

Telefon: 0211 44992-25

barbara.stoeckmannat-Zeichenkfd.de

Stand: 19.03.2014