Rentengerechtigkeit für alle pflegenden Angehörigen im Blick behalten
Der kfd-Bundesverband und der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) betonen die Notwendigkeit einer guten Alterssicherung von pflegenden Angehörigen im Rentenalter.
"In einer Gesellschaft des langen Lebens findet Pflege zu Hause zunehmend und länger in einem späteren Lebensabschnitt der pflegenden Angehörigen statt. Daher ist uneingeschränkt zu begrüßen, dass die Flexi-Rente seit Juli 2017 eine gesetzliche Möglichkeit schafft, Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter aufzubauen", erklären KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth und kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil bei einem Spitzentreffen der Verbände in Berlin.
Von dieser Regelung profitieren vielfach Frauen, die bereits Rente beziehen, aber aufgrund von fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen kaum eigenständige Rentenansprüche durch Erwerbsarbeit erreichen konnten.
"Wer Kinder erzieht oder Angehörige pflegt, leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft", stellt Heil klar.
"Diese Lebensleistung", so Flachsbarth, "ist unabhängig von einer Berufstätigkeit auch rentenrechtlich zu würdigen."
Beide weisen zudem darauf hin, dass Pflegebedürftige davon profitieren, wenn sie so lange wie möglich zuhause sein können. Und für den Staat bedeutet zuhause geleistete Pflege nicht zuletzt eine enorme finanzielle Entlastung.
Die Frauenverbände setzen sich für eine generationen- und geschlechtergerechte Rentenpolitik ein. Dazu gehört die Forderung nach einer besseren rentenrechtlichen Anerkennung von Sorgearbeit in den Lebensverläufen von Frauen und Männern.