kfd erleichtert über Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) ist erleichtert über den heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages, wonach die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung in Deutschland künftig strafbar wird.
"Wir hätten es besorgniserregend gefunden, wenn Sterbehilfevereine und Einzelpersonen unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung weiterhin ungehindert Suizidbeihilfe anbieten dürften", so Maria Theresia Opladen, Bundesvorsitzende der kfd. "Mit diesem Verbot haben die Abgeordneten mehrheitlich ein klares Zeichen für den Schutz und die Würde des Lebens bis zuletzt gesetzt."
Die kfd fordert seit 2012 ein solches Verbot und hat sich in zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen dafür eingesetzt. "Wenn Beihilfe zum Suizid zum 'normalen Angebot' im Gesundheitswesen oder durch Vereine geworden wäre, würden sich gerade die Schwachen in unserer Gesellschaft im Alter unter Druck gesetzt fühlen, davon Gebrauch zu machen", so Opladen weiter. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz ist es gelungen, hier ein deutliches Signal zu setzen.
"Eine ebenso starke Signalwirkung hat die gestern beschlossene Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung, die jetzt konsequent umgesetzt werden kann. Wir müssen die Menschen auch darüber informieren, was ihnen zusteht und wie eine gute Begleitung am Lebensende gelingen kann."
Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) hat bundesweit rund 500.000 Mitglieder und beschäftigt sich seit 2010 mit dem Thema unter dem Titel "Leben bis zuletzt". Sie setzt sich für pflegende Angehörige sowie für einen würdevollen Umgang mit Sterben und Tod ein.
Passende Publikationen der kfd
Leben bis zuletzt
16-seitige Handreichung, die sich speziell an pflegende Angehörige richtet. Informationen und Anregungen zu den Themen Pflege, Patientenverfügung und Sterbebegleitung.
kfd - ein offenes Ohr für pflegende Angehörige
Hintergrundinformationen, Methoden, Impulse, Wortgottesdienstmodell und Kontaktmöglichkeiten, wie kfd-Frauen pflegenden Angehörigen ein "offenes" Ohr anbieten können.
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Zehn Fragen, mit denen die kfd zu gesellschaftspolitischen Diskurs anregen will. Je eine Bildkarte zum Betrachten plus Informationen zum Nachdenken.