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09. März 2022 Presse

kfd-Bundesverband lehnt Abschaffung des Paragrafen 219a ab

kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil spricht sich deutlich gegen die Abschaffung von § 219a aus. Foto: kfd/Kay Herschelmann

„Schwangeren Frauen, die eine so folgenschwere Entscheidung treffen müssen, ist mit diesem politischen Schritt nicht geholfen.“

Düsseldorf, 9. März 2022. „Ich bedauere sehr, dass das Bundeskabinett heute den Weg für die Abschaffung des Paragrafen 219a freigemacht hat“, sagt Mechthild Heil, Vorsitzende der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.. Wenn Bundesrat und Bundestag dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen endgültig mehrheitlich zustimmen, sei dies ein erster Schritt zur Aufhebung eines gesellschaftlichen Konsenses. „Dieser hat bisher den bestmöglichen Schutz des ungeborenen Lebens bieten können“, so Heil. Auch bisher erhielten Frauen über die verpflichtende Beratung die notwendigen Informationen zu Ärzt*innen und Institutionen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. „Die Befürworter*innen der Abschaffung des Paragrafen 219a nehmen eine mögliche Spaltung unserer Gesellschaft in Fragen des Schwangerschaftsabbruchs in Kauf. Schwangeren Frauen, die eine so folgenschwere Entscheidung treffen müssen, ist mit diesem politischen Schritt nicht geholfen“, sagte Mechthild Heil abschließend.

Kontakt
Barbara Stöckmann

Pressereferentin

Telefon: 0211 44992-25

barbara.stoeckmannat-Zeichenkfd.de

Stand: 09.03.2022