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06. Januar 2017 Presse

kfd begrüßt Vorschlag aus dem Bundesarbeitsministerium

In ihrem Positionspapier bezieht die kfd Stellung zu den gesellschaftspolitischen Fragen aus der Perspektive der Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf und bringt sich in die politische Diskussion ein.

Recht auf Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit

Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e. V. begrüßt den von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten Gesetzesentwurf für befristete Teilzeit, der im Koalitionsvertrag vorgesehen war.

Danach soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein gesetzlicher Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit mit dem Recht auf Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung gewährt werden.

"Zurzeit reduzieren vor allem Frauen ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Sorgearbeit für Kinder und Pflegebedürftige, was nachteilige Auswirkungen auf die soziale Sicherung und insbesondere auf die Alterssicherung hat", so Maria Theresia Opladen, Bundesvorsitzende der kfd.

Fast jede zweite Frau arbeitet in einem Teilzeitarbeitsverhältnis. Viele Arbeitnehmerinnen geben in Umfragen an, dass sie in der "Teilzeitfalle" stecken und gerne mehr und länger arbeiten möchten.

Die kfd sieht durch den Gesetzesentwurf ihre gleichstellungs- und familienpolitischen Positionen bekräftigt, da er einen wichtigen Beitrag für mehr Gleichberechtigung in der Arbeitswelt leistet.

"Die kfd setzt sich seit langem für ein Rückkehrrecht in Vollzeittätigkeit im Rahmen des Teilzeitgesetzes nach Pflege- und Kindererziehungszeiten ein", bekräftigt Opladen.

Der Gesetzesentwurf ist für die kfd außerdem ein wesentlicher Schritt zur Schließung der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Dies hat die kfd bereits im Jahr 2013 in ihrem Positionspapier "Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf" gefordert.

Kontakt
Barbara Stöckmann

Pressereferentin

Telefon: 0211 44992-25

barbara.stoeckmannat-Zeichenkfd.de

Stand: 06.01.2017
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