kfd appelliert an Umsetzung des angekündigten Gewalthilfegesetzes
Die Antragstellerinnen des ZdK-Beschlusses sind Frauen aus verschiedenen Verbänden. So war für die kfd die Bundesgeschäftsführerin Jutta Flüthmann vertreten. Im Beschlusstext steht: „… Hierzu gehören insbesondere die Verabschiedung des vorgelegten Referentenentwurfs zum sogenannten Gewalthilfegesetz zur bundesweiten finanziellen Absicherung des Hilfesystems sowie die Verankerung des Gewaltschutzes in Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.“ Flüthmann erklärt den Beschluss: „Es bedarf mehr Frauenhäuser, in denen die Frauen, oft mit ihren Kindern, Zuflucht und Beratung finden können. Die Voraussetzungen dafür müssen schnellstens geschaffen werden, wie beispielsweise endlich ausreichend Frauenhausplätze und Beratungsstellen in allen Regionen, damit der Schutz überall gewährleistet werden kann.“
Der Appell erscheint zum passenden Zeitpunkt. Denn, wie Prof.`in Agnes Wuckelt deutlich macht: „Wie vor einigen Tagen die Bundesregierung bekannt gegeben hat, steigen die Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen und andere frauenfeindliche Straftaten. Im Jahr 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. Das heißt, Frauen werden allein aufgrund ihres Geschlechts umgebracht. Wir als Frauenverband sind darüber absolut entsetzt.“ Daher ist es für die kfd keine Frage, ob der Beschluss des ZdK von Politiker*innen nur gehört wird, sondern dass die Forderungen sofort umgesetzt werden.
Hinweis:
Im ZdK sind unter anderem katholische Verbände und Organisationen zusammengeschlossen. In der ZdK-Vollversammlung am 22. und 23. November 2024 haben die Delegierten verschiedene Beschlüsse gefasst. Darunter der Appell zum Gewalthilfegesetz sowie auch die Beschlüsse zur Asyl- und Migrationspolitik, zum gemeinsamen Wahlaufruf sowie zum Ausbau des Dialogs mit katholischen Gruppen außerhalb des ZdK. Bei allen vier Beschlüssen war die kfd mit Antragstellerin.
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