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05. Oktober 2015 Presse

Häusliche Pflege stärker in der Rente anerkennen: Katholische Verbände fordern deutliche Nachbesserung im Zweiten Pflegestärkungsgesetz

Schon seit langem setzt sich das Rentenbündnis katholischer Verbände für die stärkere Anerkennung von gesellschaftlich notwendiger Arbeit wie Erziehung und Pflege in der Rentenversicherung ein.

Der Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes sieht eine grundlegende Neugestaltung der rentenrechtlichen Absicherung von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen vor. Die Beitragszahlung für Pflegepersonen wird im Zweiten Pflegestärkungsgesetz differenziert nach Pflegegraden und dem Erhalt von Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder Pflegesachleistungen.

Aus Sicht der im Bündnis engagierten Verbände reichen die angestrebten Verbesserungen, die insbesondere in den höheren Pflegegraden zum Tragen kommen, bei weitem nicht aus. So ist die Beitragszahlung in den Pflegegraden 2 und 3 geringer als die in den derzeitigen Pflegestufen 1 und 2. Pflegepersonen, die Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 pflegen, erhalten gar keine Leistungen. Die verbesserte Anerkennung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung in den höheren Pflegegraden 4 und 5 wird mit einer geringeren  Berücksichtigung in den unteren Pflegegraden 1 und 2 erkauft.

Das Rentenbündnis fordert, die rentenrechtliche Absicherung von familiär und ehrenamtlich tätigen Pflegepersonen im Zweiten Pflegestärkungsgesetz deutlich nachzubessern. Die Anerkennung der familiären und ehrenamtlichen Pflegeleistung in der Rentenversicherung muss stärker ausgebaut werden. Die im Bündnis zusammengeschlossenen Verbände fordern, dass für ein Jahr Pflege in der Rentenversicherung mindestens 0,5 Entgeltpunkte ab dem Pflegegrad 1 und bei schwerer Pflege bis zu einem Entgeltpunkt anerkannt werden, unabhängig davon ob Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder Pflegesachleistungen bezogen werden. Für pflegende Angehörige, die Alterssicherungsleistungen empfangen, soll ein Alterspflegebonus in der Rente gutgeschrieben werden, der in der Höhe den Entgeltpunkten für Pflege in der Rente entspricht.

Die Neugestaltung der rentenrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen im zweiten Pflegestärkungsgesetz muss als Chance genutzt werden, die gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Leistung der Pflege sehr viel stärker als bisher in der Rentenversicherung anzuerkennen.

Hintergrund:
Zum Rentenbündnis gehören der Familienbund der Katholiken (FDK), die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB), die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), die Katholische Landvolkbewegung (KLB) und das Kolpingwerk Deutschland. Mit dem Rentenmodell der solidarischen Alterssicherung will das Bündnis das umlagefinanzierte, solidarische und leistungsbezogene System der gesetzlichen Rentenversicherung stärken, die Existenz im Alter durch eine Sockelrente sichern und Altersarmut verhindern, eine eigenständige Alterssicherung von Frauen und Männern anstreben sowie Erziehungs- und Pflegezeiten stärker anerkennen.

Kontakt
Barbara Stöckmann

Pressereferentin

Telefon: 0211 44992-25

barbara.stoeckmannat-Zeichenkfd.de

Stand: 05.10.2015
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