Für Zustimmungsregelung bei Organspende: kfd plädiert für umfassende Aufklärung über Konsequenzen
Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V. spricht sich bei Organspenden für die Zustimmungsregelung und gegen die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene Widerspruchslösung aus.
Eine Änderung des bestehenden Gesetzes ist demnach nicht nötig, da es bereits die Aufklärung der Bevölkerung vorsieht.
Jedoch vermisst der kfd-Bundesverband e.V. eine ergebnisoffenere und umfassendere Thematisierung dessen, was eine Organentnahme im Todesfall für Angehörige bedeutet und welche Konsequenzen sie für den eigenen Tod hat.
Die Frauensicht in die Debatte einbringen
Dazu Prof'in Dr. Agnes Wuckelt, stellvertretende kfd-Bundesvorsitzende: "Die Organspende bleibt ein selbstbestimmter, freiwilliger Akt. Eine Widerspruchslösung, die diejenigen automatisch zu Spenderinnen und Spendern macht, die sich nicht geäußert haben, kommt für uns nicht in Frage."
Der kfd-Bundesverband e.V. fordert daher, dass - wie es die deutsche Gesetzgebung vorsieht - bei Organentnahme die Zustimmung der/des Betroffenen vorliegen muss.
"Als katholischer Frauenverband sind uns Fragen rund um Würde des Menschen, Krankheit und Tod wichtig", so Wuckelt weiter. "Frauen sind öfter als Männer diejenigen, die Angehörige im Sterben begleiten und am Totenbett schwierige Entscheidungen zu treffen haben. Uns ist wichtig, die Frauensicht in diese Debatte einzubringen."