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10. Oktober 2016 Presse

Entgeltgleichheitsgesetz: Lohngerechtigkeit muss für alle gelten

Maria Theresia Opladen Foto: © kfd/Ruprecht.Stempell

Die kfd begrüßt die Einigung des Koalitionsausschusses zum Lohngerechtigkeitsgesetz, fordert aber weiterhin einen Auskunftsanspruch unabhängig von der Größe der Betriebe.

"Es ist ein wichtiger Schritt, dass nun endlich ein Entgeltgleichheitsgesetz auf den Weg gebracht wird", sagt Maria Theresia Opladen, Bundesvorsitzende der kfd.

"Damit wird erstmals anerkannt, dass es neben anderen Ursachen der Entgeltlücke auch eine direkte ungleiche Bezahlung in Betrieben gibt!"

"Wir haben uns seit langem sehr für das Gesetz stark gemacht und freuen uns über den Beschluss der Koalition", so Opladen weiter.

Der kfd-Bundesverband e.V. hatte sich unter anderem in Briefen an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Arbeitsministerin Andrea Nahles und an Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel gewandt und sich dafür ausgesprochen, dass das Lohngerechtigkeitsgesetz endlich auf den Weg gebracht wird.

Allerdings sieht die kfd die Einigung, die einen Auskunftsanspruch für Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten vorsieht, als Kompromiss: "Frauen arbeiten häufig in kleinen und mittleren Betrieben. Gerade hier ist wegen der oft fehlenden Tarifbindung die Entgeltlücke besonders groß und transparente Lohnstrukturen besonders wichtig".

Die kfd hatte daher einen Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten befürwortet. "Wir müssen jetzt beobachten, wie das Gesetz umgesetzt wird. Ich bin sicher, dass es für alle Betriebe zu einem grundsätzlichen Bewusstseinswandel beiträgt und deutlich macht, dass Frauen und Männer bei der Entlohnung nicht ungleich behandelt werden dürfen", meint die kfd-Bundesvorsitzende.

Seit Jahren setzt die kfd sich für Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern ein.

So engagieren sich zahlreiche der rund 500.000 kfd-Mitglieder beim jährlich stattfindenden Equal Pay Day, dem internationalen Aktionstag, der auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern verweist.

Hintergrund

Am 1. Juni 2013 hat die kfd-Bundesversammlung das Positionspapier "Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf" verabschiedet. Grundlage ist der erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, der erstmals den gesamten Lebensverlauf von Frauen und Männern in den Blick nimmt. Durch diese ganzheitliche Perspektive werden langfristige Folgen von Entscheidungen in einzelnen Lebensabschnitten deut­lich. Die kfd setzt sich für grundlegende Veränderungen ein, darunter "Gleichstel­lungs­orientierte Unternehmen".

Kontakt
Barbara Stöckmann

Pressereferentin

Telefon: 0211 44992-25

barbara.stoeckmannat-Zeichenkfd.de

Stand: 10.10.2016