„Die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen ist für uns der erste Schritt zur Aufhebung eines gesellschaftlichen Konsenses.“
„Die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen ist für uns der erste Schritt zur Aufhebung eines gesellschaftlichen Konsenses. Der Neuschaffung von § 219a im Jahr 2019 war eine lange Diskussion vorangegangen, die mit einem für alle Beteiligten vertretbaren Kompromiss endete. Mit seiner Abschaffung befürchten wir, dass nun auch §218 gekippt wird“, erklärt kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil.
„Aus unserer Sicht wird der Gesetzgeber dem Dilemma, das durch die beiden zu schützenden gleichwertigen Persönlichkeitsrechte, das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das uneingeschränkte Lebensrecht des Kindes, am besten durch diese bestehende gesetzliche Regelung gerecht. Nach dem Wegfall von § 219a ist es nun umso dringlicher, dass die verpflichtende Beratung für die Frau in einem Schwangerschaftskonflikt als Schutzraum, den sie für eine informierte und individuelle Entscheidung in ihrer Situation benötigt, als Recht erhalten wird, wie es im § 218 festgeschrieben ist“, erläutert Heil.
Zudem müsse gewährleistet werden, dass nach den jetzt erweiterten Möglichkeiten ärztlicher Beratung Frauen im Schwangerschaftskonflikt tatsächlich sachliche Informationen erhalten.