"Brückenteilzeit" / Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit: Wichtiger Schritt für Gleichstellung und Schließung der Lohnlücke
Die sogenannte Brückenteilzeit soll Beschäftigten ermöglichen, auf Wunsch ihre Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren, um nach einer vereinbarten Frist von einem bis fünf Jahren wieder im ursprünglichen Umfang zu arbeiten.
Da rund 47 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Teilzeit beschäftigt sind, sollen vor allem sie vom neuen Gesetz profitieren: Nach einer Teilzeitphase, etwa familiär bedingt durch Erziehung oder Pflege, sollen sie in eine Vollzeittätigkeit oder Teilzeittätigkeit mit höherer Wochenarbeitszeit zurückkehren können.
Mechthild Heil, kfd-Bundesvorsitzende: "Ein gesetzliches Rückkehrrecht ist ein wesentlicher Schritt zu mehr Gleichberechtigung in der Arbeitswelt und zur Schließung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Teilzeitarbeit aufgrund von Familien- und Pflegearbeit darf sich nicht nachteilig auswirken, und diese Aufgaben übernehmen noch immer überwiegend Frauen."
Frauen, die längerfristig in Teilzeit arbeiten, bleiben meist Aufstiegschancen verwehrt, Teilzeit-Führungspositionen sind selten, und oft reicht das Gehalt nicht für die Existenzsicherung oder den Erwerb angemessener Rentenanwartschaften.
Das Gesetz soll für Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten gelten. 42 Prozent aller Erwerbstätigen sind jedoch in Kleinst- und Kleinunternehmen beschäftigt, die unter diese Grenze fallen. Von ihnen stellen Frauen den Großteil, weshalb die Neuregelungen für teilzeitarbeitende Frauen in diesen Betrieben nicht gelten.