Bilanz ein Jahr nach #MachtLichtAn
Heute vor einem Jahr folgten am 12. Dezember 2018 tausende Menschen bundesweit dem Aufruf #MachtLichtAn der kfd:
An über 160 Orten leuchteten sie mit Taschenlampen auf dunkle Kirchentüren, um sinnbildlich Licht ins Dunkel der zuvor bekanntgewordenen kirchlichen Missbrauchsfälle zu bringen.
30.000 Unterschriften waren zusammengekommen, die die kfd den Bischöfen im März 2019 bei ihrer Vollversammlung in Lingen überreichte.
Ein Jahr später zieht kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil Bilanz:
"Wir haben den Eindruck, als hätte sich der jahrzehntelange Reformstau mit #MachtLichtAn endlich Bahn gebrochen. Die Aktion hat den öffentlichen Einspruch und bundesweiten Widerstand ins Rollen gebracht. Die Zeit war reif!" so Heil.
Dass ZdK und DBK sich auf den Synodalen Weg als gemeinsamen Prozess zur Erneuerung der Kirche aufmachen, sei der beste Beweis. "Der Weg beginnt somit zunächst auf Augenhöhe, und den gehen wir natürlich mit."
Die vier Foren des Synodalen Wegs widmen sich mit "Macht", "Sexualmoral", "Priesterliche Lebensformen" und "Frauen in Dienste und Ämter" fast deckungsgleich den Kernforderungen aus #MachtLichtAn:
kfd-Mitglieder, Interessierte und Betroffene hatten mit Klageandachten vor Kirchen ihre Solidarität mit den Opfern klerikalen Missbrauchs gezeigt und die Bischöfe aufgefordert, die Missbrauchsfälle aufzuklären, verkrustete Machtstrukturen abzuschaffen, unabhängige Missbrauchsbeauftragte einzusetzen und die kirchliche Sexualmoral zu verändern.
Der MGH-Missbrauchsstudie räumt Heil wesentliche Bedeutung ein - sie sei im Herbst 2018 "die Initialzündung" gewesen.
"Als die Dimension des Missbrauchsskandals klar wurde, war das Maß voll. Die Menschen, allen voran die Frauen, konnten und wollten die Missstände nicht länger hinnehmen. Ihnen sind wir schuldig, dranzubleiben und die Bischöfe immer wieder zu ermahnen, ihre Versprechen einzuhalten."
"Neuregelung zum Umgang mit sexuellem Missbrauch und Prävention"
Ein zumindest in Teilen eingelöstes Versprechen der Bischöfe sind die in einigen Bistümern eingesetzten unabhängigen Missbrauchsbeauftragten. Jetzt gilt es, flächendeckend alle Bistümer mit solchen Beauftragten zu versorgen.
Die jüngst verabschiedete "Neuregelung zum Umgang mit sexuellem Missbrauch und Prävention" der Bischofskonferenz ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Ob sie ausreicht und den nötigen Erfolg zeitigt, bleibt abzuwarten.