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07. Dezember 2017 Presse

Paragraf 219a erhalten: Keine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

Schwangerschaftsberatungsstellen müssen stärker beworben werden

Der kfd-Bundesverband spricht sich für die Beibehaltung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche aus. "Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein normaler medizinischer Eingriff und daher nicht geeignet, um beworben zu werden", betont die kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil.

Die kfd setzt sich dafür ein, die Eigenverantwortung von schwangeren Frauen zu fördern und zu unterstützen. "Für Frauen sind Schwangerschaftskonflikte immer existentielle Krisen, für die das Angebot der Beratung und Begleitung wichtig ist. Bei den anerkannten Beratungsstellen bekommen betroffene Frauen ergebnisoffen alle Informationen, die sie brauchen", so Heil weiter.

"Daher sollten Beratungsstellen für Frauen in Schwangerschaftskonflikten erste Ansprechpartnerinnen bleiben und nicht die Ärzte - so wie es das Gesetz vorsieht."

Erst nach einer solchen Beratung kann ein Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der in Deutschland geltenden Fristenlösung straffrei erfolgen. Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands weist darauf hin, dass Schwangerschaftsberatungsstellen nicht nur Konfliktberatung anbieten.

"Frauen und auch ihre Partner erhalten dort zum Beispiel vor pränataldiagnostischen Maßnahmen Unterstützung, die weit über jede rein medizinische Beratung hinausgeht", sagt Mechthild Heil. "Jede Frau und auch jeder Mann hat bei Bedarf einen gesetzlichen Anspruch auf eine umfassende Beratung. Dieses Recht ist noch viel zu wenig bekannt."

Kontakt
Barbara Stöckmann

Pressereferentin

Telefon: 0211 44992-25

barbara.stoeckmannat-Zeichenkfd.de

Stand: 07.12.2017
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