Logo Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands Mitglied
werden
15. März 2018 Presse

Equal Pay Day 2018 "Transparenz gewinnt"

Bekomme ich, was ich verdiene? © Fotolia/ alphaspirit

Arbeitnehmerinnen sollen Recht auf Auskunft nutzen – für mehr Entgelttransparenz

Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V. ruft anlässlich des Equal Pay Day am 18. März Frauen dazu auf, unter dem Motto "Transparenz gewinnt" für ihr Recht auf Entgelttransparenz einzutreten.

"Noch immer gibt es in Unternehmen geschlechtsspezifische Diskriminie­run­gen bei der Entlohnung gleicher Tätigkeiten. Das Gesetz zur Schaffung von mehr Lohntransparenz setzt da an und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern", so Mechthild Heil, kfd-Bundesvorsitzende.

Bei gleicher Qualifikation und mit einer vergleichbaren Stelle verdienen Frauen im Durchschnitt sieben Prozentpunkte weniger. Um diese Entgeltlücke zu schließen, haben Frauen in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten seit Januar 2018 einen individuellen Auskunftsanspruch.

So können sie erfahren, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Wird die eigene Tätigkeit von mindestens sechs weiteren Personen des anderen Geschlechtes ausgeübt, kann zudem beim Betriebsrat oder Arbeitgeber die Höhe eines Vergleichs­entgel­tes erfragt werden.

"Wir möchten den diesjährigen Equal Pay Day nutzen, um Arbeitnehmerinnen über ihre Möglich­keiten aufzuklären und sie zu motivieren, von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch zu machen. Nur so wird sich etwas verändern", so Heil weiter.

Wie wirksam das Gesetz wird, will die Bundesregierung bis Juli 2019 überprüfen. Ein Jahr nach In-Kraft-Treten will sie einen Evaluationsbericht vorlegen, auf dessen Grundlage sie über mögliche weitere Schritte entscheidet. Denn das Gesetz erreicht nicht alle Frauen: Ein Großteil aller ange­stell­ten Frauen arbeitet in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten, für die das Gesetz nicht gilt. Außerdem müssen von ungleicher Bezahlung betroffene Arbeitsnehmerinnen selbst klagen.

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag deshalb festgehalten, für von Lohndiskrimi­nie­rung betroffene Personen gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote bei der Antidiskriminie­rungsstelle des Bundes zu schaffen sowie Unternehmen zertifizierte Prüfverfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit anzubieten.

Kontakt
Barbara Stöckmann

Pressereferentin

Telefon: 0211 44992-25

barbara.stoeckmannat-Zeichenkfd.de

Stand: 15.03.2018
Das könnte Sie auch interessieren