Ethik
Organspende
Die Entscheidung, ob jemand nach seinem Tod Organe spenden möchte, ist und bleibt in Deutschland freiwillig. Das hat der Bundestag im Januar 2020 bekräftigt. Für die kfd ist Organspende ein bewusster Akt der Nächstenliebe.
In Deutschland gilt: Nur wenn ein Mensch sich Zeit seines Lebens für eine Organ- und Gewebespende entschieden hat, dürfen nach Eintritt des Todes Organe entnommen werden. Eine Entscheidung ist stets freiwillig. Niemand kann dazu verpflichtet werden.
Grundsätzlich stehen 84 Prozent der Bevölkerung der Organspende positiv gegenüber. Doch laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2022 haben lediglich 44 Prozent der Befragten einen Organspendeausweis.
Liegt keine schriftliche Willenserklärung in Form eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung vor, werden im erweiterten Schritt die Angehörigen befragt.
Sie müssen im Sinne des Patienten zustimmen oder ablehnen. Ist der Wille nicht bekannt und kann auch nicht vermutet werden, findet kein Eingriff statt. Somit gilt zurzeit die erweiterte Zustimmungs- bzw. Entscheidungslösung.
Laut BZgA standen 2022 etwa 8.500 Menschen auf der Warteliste für eine Organspende. Bundesweit gibt es deutlich mehr Personen, die ein Organ benötigen, als es Spender*innen gibt.
Bundestagsdebatte 2020
Aus diesem Grund hat sich der Deutsche Bundestag mit zwei Gesetzentwürfen beschäftigten, die das Ziel hatten, die Zahl der Organspender*innen zu erhöhen. Im Januar 2020 wurde entschieden: Die Zustimmungslösung bei Organspenden bleibt.
Zur besseren Identifizierung möglicher Organspender*innen soll ein Spenderregister eingeführt werden, in dem der Wille der einzelnen Personen festgehalten wird. Weiterhin soll die Bevölkerung in regelmäßigen Abständen zu ihrem Willen befragt werden - beispielsweise bei der Beantragung des Personalausweises oder Führerscheins.
Doppelte Widerspruchslösung
Gescheitert ist im Bundestag die Widerspruchslösung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und weitere Parlamentarier*innen zielten mit ihrem Gesetzentwurf auf eine Änderung des aktuell geltenden Verfahrens ab.
Bei der doppelten Widerspruchslösung gilt jeder Mensch als potentieller Organspender - solange er zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat. Ist kein Widerspruch bekannt, werden auch hier die Angehörigen befragt.
Können die Angehörigen einen Widerspruch nicht darlegen, dürfen Organe entnommen werden. Die Widerspruchslösung verzichtet damit auf die Freiwilligkeit der Organspende und macht jede Person, die nicht widerspricht, zum/r Organspender*in.
kfd-Position zur Organspende
Die kfd befürwortet die Zustimmungslösung und war gegen den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Die kfd orientiert sich an dem Gebot der unabdingbaren Würde des Menschen, der bis in den Tod gilt.
Für manche Menschen schließt ein würdevoller Tod eine Organspende unmittelbar nach dem Eintreten des Hirntodes aus, was die Zustimmungslösung anerkennt.
Akt der Freiwilligkeit und Nächstenliebe
Prof'in Dr. Agnes Wuckelt, stellvertretende kfd-Bundesvorsitzende: "Organspende ist ein Akt der Freiwilligkeit und Nächstenliebe, mit dem ich noch im Tod einem anderen Menschen Leben schenken kann. Dabei kann das im Gesetz vorgesehene Register helfen, denn es dokumentiert zuverlässiger als eine mitgeführte Karte das Ja oder Nein zur Organspende. Zusammen mit den im Vorjahr beschlossenen Änderungen im Transplantationsgesetz scheint uns das ein guter Weg."
Die Widerspruchslösung hätte aus Sicht der kfd das Risiko beinhaltet, dass Menschen mit unzureichenden Sprachkenntnissen oder geringeren Möglichkeiten der Information und Teilhabe unfreiwillig zu Organspender*innen werden könnten.
Aufklärung
Die kfd setzt sich für eine umfassende, ergebnisoffene Aufklärung über den gesamten Vorgang einer Organspende sowie die Konsequenzen für alle Beteiligten ein.
Zur Aufklärung gehört auch die Information, dass sich die Zustimmung zu einer Organspende nicht immer mit den Angaben (Wünschen) in einer Patientenverfügung deckt - etwa hinsichtlich lebenserhaltender Maßnahmen.
Empfehlung für kfd-Mitglieder
Jede Frau sollte sich über das Thema "Organspende" informieren und sich eine eigene Meinung bilden. Empfehlenswert ist, die Entscheidung den Angehörigen mitzuteilen. Eine Willenserklärung für oder gegen eine Organspende auf einem Organspendeausweis entlastet Angehörige, denn sie müssen im Todesfall dann keine Entscheidung treffen.
- Hintergrundinformationen der BZgA
- Aufklärungsbroschüre der Techniker Krankenkasse
- Positionspapier der Evangelischen Frauen in Deutschland; 2013(zusammengefasste Forderungen)