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 Mütterrente 2014

Die wichtigsten Fakten zur Mütterrente 

Seit dem 1. Juli 2014 bekommen alle Rentnerinnen und Rentner, bei denen bislang Kindererziehung in der Rente berücksichtigt wurde, für jedes vor 1992 geborene Kind einen Zuschlag in Höhe von einem Entgeltpunkt pro Kind. Für die Zahlung muss kein Antrag gestellt werden.

Durch die Erhöhung der Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, kann es sein, dass Frauen, die bislang keine eigene Rente bezogen, jetzt Anspruch darauf haben. Entscheidend sind fünf Jahre Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Diese fünf Jahre werden jetzt bereits bei drei Kindern allein durch die Kindererziehungszeiten erreicht. Diese Frauen müssen sich unbedingt von sich aus bei der lokalen Rentenberatung melden.

Auch bei nur einem oder zwei eigenen Kindern lohnt es sich zu prüfen, ob es im Lebensverlauf der Frau weitere Beitragszeiten gibt, durch die fünf Jahre erreicht werden könnten. Alle, die das betrifft, sollten sich ebenfalls an die lokalen Rentenberatungsstellen wenden und dort gegebenenfalls einen Antrag stellen.

Frauen, die vor 1955 geboren wurden, haben eventuell noch die Möglichkeit, fehlende Beitragszeiten nachzuzahlen, um auf die fünf Jahre Pflichtbeitragszeit zu kommen. Das lässt sich in einer Rentenberatung klären - auch, wie hoch die Nachzahlung ausfallen würde.

Jüngere Frauen sollten unter diesem Gesichtspunkt dringend die Aufnahme einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung (notfalls auch im Minijob) erwägen, um auf fünf Jahre Pflichtbeitragszeit zu kommen. Auch sie sollten am besten eine Rentenberatung in Anspruch nehmen.

Stand: 04.03.2021