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In Würde sterben

Moraltheologische Annäherung an die Debatte um Beihilfe zum Suizid

Von  Katharina Klöcker

Weit über eine Million Familien in Deutschland denken gerade darüber nach, so der Arzt und Autor Gian Domenico Borasio in einem Interview. Sie denken darüber nach, wie sie einen sterbenden Angehörigen begleiten können. Was bedeutet es, in Würde zu sterben? Diese Frage bewegt viele Menschen. Sie ist in diesen Wochen und Monaten zum Gegenstand einer intensiven gesellschaftlichen Debatte geworden. Grund dafür ist, dass der Bundestag gesetzlich regeln möchte, wie in Zukunft mit der Beihilfe zum Suizid umzugehen ist. Dürfen Ärzte, dürfen Vereine schwer kranken Menschen dabei helfen, ihrem Leben ein Ende zu setzen? Diese Frage soll beantwortet und dann in Gesetzesform gegossen werden, denn eine explizite rechtliche Regelung fehlt in Deutschland.

Bislang gilt: Tötung auf Verlangen ist verboten, Beihilfe zum Suizid dagegen nicht – eine Grauzone, die die Gründung von Vereinen ermöglichte, die, auch gegen Bezahlung, Beihilfe zur Selbsttötung anboten. Schlagzeilen machte vor allem der "Verein Sterbehilfe Deutschland" des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch, der im vergangenen Jahr mehr als 40 Mal Beihilfe zum Suizid geleistet haben soll. Zur Debatte steht, ob diese kommerziellen Formen des assistierten Suizids unterbunden werden kann. Zur Debatte steht aber auch, ob nicht grundsätzlich jede Form organisierter Beihilfe strafbar werden soll. Dann bliebe höchstens die "individuelle, einzelfallbezogene und nicht von eigennützigen Erwägungen getragene Mitwirkung an einer Selbsttötung" straffrei, schlägt zumindest der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe, einer der klaren Befürworter eines strengen Verbots, vor.

Dass es sich um eine höchst komplexe und ethisch alles andere als leicht zu bewertende Angelegenheit handelt, zeigt sich schon am Vorgehen des Parlaments. Wie bei anderen ethisch brisanten Entscheidungen, wie etwa der zur Präimplantationsdiagnostik (PID), wird auch in diesem Fall der Fraktionszwang aufgehoben. Jeder Abgeordnete wird seinem Gewissen folgen, wenn es zur Abstimmung kommt. Aber nicht nur der Fraktionszwang fällt. Der Bundestag will sich auch ganz bewusst nicht unter Zeitdruck setzen – vor allem nachdem in der letzten Legislaturperiode ein erster Anlauf zur gesetzlichen Regelung missglückt ist.

Dass die Frage nach der organisierten Beihilfe zum Suizid gesetzlich geregelt werden soll, begrüßt einer repräsentativen Forsa-Umfrage zufolge eine große Mehrheit der Bevölkerung. 70 Prozent der Befragten gaben darüber hinaus an, dass sie im Falle einer schweren Erkrankung für sich selbst die Möglichkeit haben möchten, auf "aktive Sterbehilfe" zurückgreifen zu können.

Gespaltene Gesellschaft

Tatsächlich dürfte sich schnell ein breiter Konsens darüber herstellen lassen, dass die Verzweiflung von Todkranken und ihr Wunsch nach Suizidbeihilfe nicht Gegenstand von Geschäftemacherei werden darf, und dass Vereine, die dies anbieten, verboten werden sollen. Aber was ist mit dem Arzt? Darf er Hilfe zum Sterben leisten? Diese Frage spaltet ebenso die Gesellschaft wie auch die Ärzteschaft. Vor drei Jahren hat die Bundesärztekammer festgelegt, dass Ärzte Patienten nicht auf Verlangen töten und keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen. Aufgabe des Arztes sei es vielmehr, betont Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, die Leiden von Sterbenskranken zu lindern und ihnen beizustehen. Doch die Ärzteschaft ist uneins: Der schon erwähnte Palliativmediziner Borasio etwa hat mit anderen namhaften Experten einen Gesetzentwurf erarbeitet, der zwar grundsätzlich von einer Bestrafung bei Suizidbeihilfe ausgeht, den Arzt und nahestehende Personen davon aber ausnehmen will.

Befürworter einer Ausnahmeregelung treibt vor allem der Wunsch unheilbar kranker Menschen um, auch im Sterben die Kontrolle über den eigenen Tod zu behalten und gemäß den eigenen Vorstellungen von Würde vom Leben Abschied zu nehmen. Dieser Wunsch müsse, so Borasio, geachtet werden, während zugleich der Ausbau der Palliativmedizin viel vehementer vorangetrieben werden müsse. Zumindest in dieser Forderung sind sich Befürworter wie Gegner einer liberaleren Regelung der Sterbehilfe einig.

Ansonsten führen unterschiedliche Grundannahmen zu einer höchst komplexen Debatte. Zum Beispiel kann, wenn auf das Recht auf Leben verwiesen wird, ganz Verschiedenes gemeint sein. Manche halten dieses Recht für unverfügbar. Andere sehen hingegen durchaus die Möglichkeit, dass der einzelne dieses Recht auch preisgeben kann. Auch der Begriff der Würde wird ganz unterschiedlich gefüllt. "In Würde stirbt, wer anerkennt, dass sein Leben als solches unverfügbar ist", so die Bischofskonferenz. Für Anhänger der liberaleren Position realisiert Würde sich jedoch gerade in der Möglichkeit zur Selbstbestimmung.

Ebenfalls im Zentrum der Diskussion steht die Denkfigur der Heiligkeit des Lebens. Das aus ihr entspringende Tötungsverbot und dessen Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben werden als Grund für ein kategorisches Verbot aktiver Sterbehilfe aufgeführt. Besonders nachdrücklich bekräftigen die Kirchen, dass das Leben ein Geschenk Gottes sei, und dass deshalb der unbedingte Lebensschutz Vorrang habe. "Die Verfügung über die Existenz als solche ist dem Menschen entzogen", so die katholischen Bischöfe auf ihrer Herbstvollversammlung. Sie warnen daher vor einer "Verabsolutierung der Autonomie" und ihren Folgen.

Eine Kernfrage des Christentums

Aber auch an der Figur der Heiligkeit des Lebens entzündet sich immer wieder Kritik. Manche Philosophen äußern nämlich ebenso wie einige Theologen Zweifel an der Überzeugungskraft dieses Arguments. Anlass für diese Kritik ist der mit der Figur der Heiligkeit des Lebens verbundene Verweis auf Gottes absolute Souveränität – und damit nichts weniger als eine Kernfrage des Christentums. Als besonders problematisch wird gesehen, dass dieser Vorstellung ein Gottesbild zugrunde liege, das von dem Gedanken der Konkurrenz zwischen Gott und Mensch geprägt sei. Entsprechend wird gefragt, ob der Mensch als Geschöpf Gottes nur Verwalter oder nicht vielmehr Gestalter der Schöpfung sei. Der Hinweis auf Gottes absolute Souveränität dürfe jedenfalls kein normatives Verbot begründen. Und: Wenn das Leben als Geschenk zu begreifen sei, dann gehe dieses Geschenk doch in den Besitz des Beschenkten über – sonst, so geht die Argumentationskette weiter, wäre es doch lediglich eine Leihgabe.

Jedoch kann die Vorstellung des Lebens als Geschenk Gottes eine bestimmte Haltung fördern. So könnte man sagen, dass dem „menschlichen Leben aufgrund der besonderen Beziehung zu Gott in einer Haltung großen Respekts zu begegnen“ sei, wie es der theologische Ethiker Markus Zimmermann-Acklin formuliert. Dies wäre dann auch ein Anknüpfungspunkt für eine kritische Haltung gegenüber der Suizidbeihilfe.

Die Verfechter eines Verbots warnen vor allem vor den gesellschaftlichen Folgen einer liberalen Regelung. Die Kirchen etwa befürchten, dass eine Erlaubnis der Beihilfe zum Suizid dazu führen werde, "dass der innere und äußere Druck auf alle Alten, Schwerkranken und Pflegebedürftigen zunimmt, von derartigen Optionen Gebrauch zu machen". Stattdessen plädieren sie nachdrücklich für eine intensive, von Nächstenliebe getragene Begleitung Sterbender und den Ausbau von Hospizen. Auch die kfd setzt sich dafür ein (vgl. untenstehenden Text).

Was letztlich hierzulande gesetzlich festgeschrieben werden wird, darüber wird weiter kontrovers diskutiert. Wie sich der Bundestag entscheidet, ist völlig offen. Offen scheint sogar, ob es überhaupt ein Gesetz geben wird. Bundestagspräsident Norbert Lammert sagte Anfang Oktober in einem Interview, dass am Ende gut gemeinte Versuche, diese extrem individuelle Lebenssituation durch standardisierte gesetzliche Regelungen verlässlich zu organisieren, mehr Schaden als Nutzen stiften könnten. Vielleicht, so Lammert, sei es deshalb vernünftiger, kein Gesetz zu machen.

Katharina Klöcker ist Journalistin und promovierte Theologin. Von 2004 bis 2013 war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Seminar für Moraltheologie der Universität Münster.

kfd bezieht eindeutig Position

Einstimmig hat sich die Bundesversammlung der kfd im Juni gegen jede Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung ausgesprochen. "Der vermehrte Ruf nach der Legalisierung der Beihilfe zur Selbsttötung ist nicht selten der Ausdruck der Angst vor Schmerzen und Einsamkeit am Lebensende. Auch die Überforderung der Angehörigen im Umgang mit dem Tod spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle. Dieser Tendenz wollen wir eine neue Kultur der Sterbebegleitung entgegensetzen", erklärte Maria Theresia Opladen, Bundesvorsitzende der kfd.

Dafür bedürfe es jedoch eines gesetzlichen Umdenkungsprozesses, bei dem das Sterben nicht ausgeblendet, sondern als Teil des Lebens betrachtet werde. Darüber hinaus sei eine gemeinschaftliche Anstrengung bei der Verbesserung der Begleitung Sterbender erforderlich, so Opladen weiter. Zwar gelte bereis seit der Gesundheitsreform 2007 der Rechtsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung sowie stationäre und ambulante Hospizleistungen. Doch in der Praxis stünden nicht genügend geschulte Mediziner und Pflegekräfte sowie Einrichtungen zur Verfügung.

Die kfd wirbt dafür, sich aktiv mit dem Sterben auseinanderzusetzen und von den Möglichkeiten einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht für Angehörige Gebrauch zu machen. Denn diese können am Lebensende für eine Entscheidung zugunsten einer passiven Sterbehilfe, wie dem Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, richtungweisend sein.

Stand: 20.12.2017