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Hohe Barrieren

Der allgemeine Arbeitsmarkt bleibt Menschen mit Behinderung oft verschlossen

Von Jutta Oster

Seit 2009 gilt in Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Sie sichert Menschen mit Behinderung die Inklusion zu – die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen. Dazu gehört auch das Recht auf Arbeit. Doch noch immer gelingt es nur einer kleinen Minderheit, in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln. Der Großteil arbeitet weiterhin in speziellen Werkstätten. Das sei eine Form der Ausgrenzung und widerspreche dem Recht auf Inklusion, kritisieren Behindertenverbände.

Es war eine Art Kampf, den Martin Keune, Chef einer Berliner Werbeagentur, führte. Allerdings ein Kampf ohne greifbare Gegner. Die Berliner Behörden begrüßten es, dass er einen schwer behinderten Azubi einstellen wollte, und bestärkten ihn in seinem Anliegen. Zuständig für den künftigen Ausbildungsplatz zum Mediengestalter fühlte sich dennoch niemand. Die Agentur für Arbeit, eine Bundesbehörde, und das Integrationsamt, eine Landesbehörde, schoben sich die Verantwortung immer wieder gegenseitig zu. Erst nach mehr als drei Monaten, wenige Tage bevor die Ausbildung starten sollte, war der Platz bewilligt. Im Herbst 2011 konnte Alexander Abasov, der mit einer Lähmung seiner Arme und Beine auf die Welt kam und auf Rollstuhl und Assistenz angewiesen ist, in der Werbeagentur anfangen. "Der bürokratische Aufwand auf dem Weg dahin war ungeheuerlich", sagt Martin Keune heute. Über seinen Kampf hat er ein Buch geschrieben.

Eigentlich müsste es viel mehr Chefs wie Martin Keune geben. Deutschland hat im Jahr 2009 die UN-Konvention ratifiziert, die den rund zehn Millionen Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zusichert. Und das schließt auch das Recht auf einen Arbeitsplatz ein: "Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit und insbesondere die Möglichkeit, in einem offenen und zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld den Lebensunterhalt zu verdienen", heißt es in Artikel 27. Arbeit ist mehr als reiner Broterwerb – sie verschafft Anerkennung und einen Platz in der Gesellschaft. Damit ist sie eine wichtige Voraussetzung für die Inklusion.

Behinderte häufiger arbeitslos
Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Menschen mit Behinderung sind immer noch weitgehend vom allgemeinen oder ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Viele arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen. Weniger als einem Prozent von ihnen gelingt es, auf den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln. "Menschen mit Behinderung sind auch überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen", sagt Barbara Vieweg von der "Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland" (ISL). "Die Arbeitslosenquote liegt bei 14 Prozent und ist damit doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung. Wer einmal seine Arbeit verloren hat oder zwei, drei Jahre aussetzen musste, schafft kaum noch den Wiedereinstieg ins Berufsleben." Daran hat auch der Wirtschaftsaufschwung der vergangenen Jahre nichts geändert. Durch den Wandel zur Wissensgesellschaft fallen mehr und mehr Arbeitsplätze mit einfachen Tätigkeiten weg, die Menschen mit Behinderung besetzen könnten – einer der Gründe, warum die Werkstätten großen Zulauf haben.

Auch Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, ist mit der Situation unzufrieden. Er fordert ein höheres Tempo bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Nach seiner Einschätzung steigt momentan sogar der Anteil von behinderten Menschen in Sonderwelten. Allein im Jahr 2011 seien 7000 Plätze in Werkstätten für behinderte Menschen dazugekommen.

Die Bundesregierung hat zur "Initiative Inklusion" aufgerufen und 100 Millionen Euro zusätzlich bewilligt. Mit dem Geld sollen etwa Betriebe gefördert werden, die Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte schaffen oder schwerbehinderte Arbeitslose einstellen. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen auch Berufsorientierungsprogramme für Schüler gefördert werden.

Gerade der Übergang von der Schule in den Beruf gilt als wichtiger Schnittpunkt für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Eine berufliche Ausbildung ist die Chance, dauerhaft im Berufsleben Fuß zu fassen. Allerdings fehlen jungen Menschen mit Behinderung oft die entsprechenden Schulabschlüsse: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hatten 17 Prozent im Alter von 25 bis 44 Jahren keinen allgemeinen Schulabschluss. Zum Vergleich: Bei den übrigen Altersgenossen sind es nur drei Prozent. Abitur haben zwölf Prozent der behinderten und 29 Prozent der nicht-behinderten Menschen in dieser Altersgruppe.

Noch immer gehen die meisten betroffenen Kinder und Jugendlichen, 80 Prozent, auf eine Förderschule – Deutschland hat eine der höchsten Förderschulquoten in Europa. "Dadurch hat sich eine Art geschlossenes System entwickelt", sagt Barbara Vieweg. "Auf die Förderschule folgt dann wie selbstverständlich die Werkstatt für Behinderte."

Notwendig: passgenaue Arbeitsplätze
Doch wie kann es gelingen, mehr Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren? "Wir müssen weg von dem einrichtungsorientierten Denken, hin zu passgenauen, individuellen Arbeitsplätzen", betont Barbara Vieweg. Sie fordert die Wahlmöglichkeit für Menschen mit Behinderung: Eine Werkstatt könne der geeignete Arbeitsort sein, aber es müsse auch Alternativen auf dem ersten Arbeitsmarkt geben, unabhängig von der Art oder der Schwere der Behinderung.

Eine Forderung, die Michael Weber für nicht realistisch hält. Er ist Geschäftsführer des "Heilpädagogischen Zentrums Krefeld – Kreis Viersen", das neun Werkstätten unterhält: "Die Anforderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt sind enorm hoch. Die meisten Menschen, die bei uns arbeiten, können gar nicht oder nur schlecht lesen und schreiben. Viele der Ausbildungen sind für sie unerreichbar, weil sie die theoretischen Anforderungen nicht erfüllen." Zudem könne nach Webers Ansicht die Werkstätte auch ein Schutzraum sein, der vor Überforderung bewahrt. Allerdings sieht er kritisch, dass zunehmend Menschen mit Lernbehinderung in die Werkstätten kommen.  "Sie sind bei uns nicht richtig aufgehoben."

Eine Schlüsselrolle beim Inklusionsgedanken spielen in jedem Fall die Arbeitgeber. Sie müssen bereit sein, die Voraussetzungen zu schaffen, damit ein Mensch mit Behinderung bei ihnen arbeiten kann. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Doch viele zahlen lieber eine Ausgleichsabgabe, als sich dieser Verpflichtung zu stellen.

Dabei gibt es eine Reihe von Hilfen, die eine Inklusion auf dem Arbeitsmarkt erleichtern könnten: die "Unterstützte Beschäftigung" etwa, die der Gesetzgeber geschaffen hat, um die Berufsorientierung und den Einstieg in den Job zu vereinfachen. Oder die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer mit Behinderung eine Assistenzkraft zur Seite zu stellen. Daneben entwickeln sich auch alternative Arbeitsmodelle, bei denen die Übergänge zwischen Werkstatt und erstem Arbeitsmarkt fließender werden. Beispielsweise gibt es Integrationsunternehmen, die Arbeitskräfte mit Behinderung für einen festgesetzten Zeitraum in normale Firmen vermitteln.

Martin Keune hat jedenfalls festgestellt, dass seiner Agentur ein Azubi wie Alexander Abasov guttut: "Alexander hat die Agentur verändert, die Kollegen gehen jetzt behutsamer miteinander um. Meine Bilanz ist positiv."

Stand: 04.01.2018