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Ein Jahr Pflegereform

Die Situation hat sich für viele Menschen mit Pflegebedarf verbessert, doch noch immer gibt es Baustellen

Von Jutta Oster

Es war die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung vor 23 Jahren: das sogenannte Pflegestärkungsgesetz II, das seit Anfang 2017 gilt. Das Gesetz soll eine passgenauere Betreuung ermöglichen und nimmt erstmals auch Menschen mit Demenz in den Blick. Doch ist die Reform wirklich der Durchbruch in der Pflege, die sich angesichts einer alternden Gesellschaft dringend verändern muss? Eine Bilanz zum ersten Jahrestag.

Zum 1. Januar 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft getreten, eine Reform, die mit hohen Erwartungen verbunden ist und die Situation der knapp drei Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland verbessern soll. Tatsächlich hat sich seitdem einiges verändert: Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade. Menschen mit Demenz, anderen geistigen oder psychischen Erkrankungen, die bisher oftmals leer ausgingen, erhalten jetzt Leistungen.

Verändert hat sich auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit: Entscheidend ist nach der Reform, inwieweit ein Mensch seinen Alltag selbstständig bewältigen kann - und nicht mehr der Hilfebedarf zum Beispiel beim Waschen, der bislang minutengenau erfasst wurde. Gestärkt werden soll auch die Betreuung in den eigenen vier Wänden, die sich viele Menschen wünschen.

Fünf Milliarden lässt sich die Bundesregierung das jährlich zusätzlich kosten. Um 20 Prozent sei die Pflegeversicherung nun leistungsfähiger, so das Bundesministerium für Gesundheit. Finanziert wird die Reform durch einen höheren Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte seit Jahresbeginn 2017. Inzwischen profitieren mehr Menschen von den Leistungen aus der Pflegeversicherung. Nach Angaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) waren es bis Ende Oktober 250.000 Empfänger mehr, die erstmals Gelder bekommen.

Doch hat die Reform wirklich die Veränderungen erbracht, die sich pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Pflegekräfte wünschen? Zumindest im Vorfeld standen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ihr positiv gegenüber, wie eine Umfrage von Infratest dimap ergab: 85 Prozent sahen 2016 den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die damit verbundene neue Art der Begutachtung als Verbesserung oder zumindest als Schritt in die richtige Richtung.

Verhalten positiv fällt auch die Bilanz von Olaf Christen aus, Referent für Pflege und Wohnen im Alter beim Sozialverband VdK Deutschland: Ein großer Fortschritt ist nach seiner Einschätzung, dass psychische Erkrankungen jetzt körperlichen Beeinträchtigungen gleichgestellt sind. Für viele Menschen werde es nun leichter, Leistungen zu erhalten oder in höhere Pflegegrade eingestuft zu werden. Durch großzügige Bestandsschutzregelungen stehe niemand schlechter da als vor der Reform.

Kritisch sieht Christen dagegen, dass die Reform zwar einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff mit sich bringe, dieser in der Praxis - insbesondere in der ambulanten Pflege - noch nicht angekommen sei. Ein einfaches Beispiel: Ein Demenzkranker braucht vielleicht keine Hilfe beim Waschen, dafür aber beim Behördengang. Solche Leistungen sähen die Rahmenvereinbarungen der Landespflegekassen mit den Leistungserbringern noch gar nicht vor und müssten dringend überarbeitet werden. "Die pflegebedürftigen Menschen würden gerne andere Leistungen einkaufen, finden dafür aber kein Angebot", sagt Christen. "Bei jeder Pflegerin, jedem Pfleger muss das neue Pflegeverständnis ankommen."

Eine weitere Baustelle: Das Angebot an Unterstützung ist knapp, weil es zu wenig Pflegepersonal gibt. Gerade in ländlichen Regionen kann es nach Erfahrung von Christen schwierig werden, einen ambulanten Pflegedienst mit freien Kapazitäten zu finden. Nachbesserungsbedarf sieht der Referent auch in der Finanzierung der Pflege. Insbesondere die stationäre Pflege, die Unterbringung in einem Pflegeheim, belaste die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen finanziell stark. "Pflege darf kein Armutsrisiko sein", sagt Olaf Christen und spricht von einem "Teilkasko-System". Der VdK fordert deshalb ein nachhaltiges Finanzierungskonzept von der Bundesregierung.

Egal ob Unterbringung in einem Heim oder Pflege in den eigenen vier Wänden - die Angehörigen tragen mindestens einen Teil der Belastung. Das erfährt auch Michael Thelen, Geschäftsführer des Evangelischen Seniorenzentrums Theresienau in Bonn, das ambulante und stationäre Pflege anbietet. Nach seiner Einschätzung müsse es insbesondere für pflegende Angehörige mehr Entlastungsleistungen und Informationsangebote geben. "Das System ist für Laien kaum noch zu durchschauen. Die Menschen wissen gar nicht, was ihnen zusteht." Der Geschäftsführer, selbst ausgebildeter Altenpfleger, wünscht sich mehr unabhängige Beratungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Insgesamt glaubt Michael Thelen aber, dass die Reform Verbesserungen für Pflegebedürftige bringt, insbesondere für diejenigen, die ambulant gepflegt werden. Für seine Einrichtung fällt die Bilanz allerdings skeptischer aus: Der Personalschlüssel der Heime ist an die Höhe der Pflegegrade der Bewohner gekoppelt. Da diese aber nach Thelens erster Erfahrung in vergleichsweise niedrige Pflegegrade eingestuft werden, erwartet der Geschäftsführer für die Zukunft weniger Personal. Das bedeutet: mehr Arbeit für jede einzelne Pflegerin, jeden einzelnen Pfleger, weniger Zeit für den Patienten. Thelen fordert daher, dass das Begutachtungskonzept, die Einstufung in Pflegegrade, überarbeitet werden muss.

Dass seine Sorgen nicht unrealistisch sind, zeigt die Studie "Altenpflege im Fokus", die der Fachverlag "Vincentz Network Altenhilfe" in Auftrag gegeben hat und für die mehr als 700 Pflegekräfte befragt wurden. Demnach erwarten die Befragten durch die Pflegereform steigende fachliche Anforderungen ebenso wie höhere körperliche und psychische Belastungen. Gleichzeitig sagt die Mehrheit, dass es ihr jetzt schon schwerfalle, gute Pflege zu leisten. Eine bessere Bezahlung mit bis zu 30 Prozent mehr Gehalt und eine Erhöhung um 100.000 Stellen fordert daher auch der Deutsche Pflegerat. Aufgaben, denen sich die kommende Bundesregierung stellen muss.

Flexirente für pflegende Angehörige

Die kfd nimmt seit langem auch die pflegenden Angehörigen in den Blick und fordert, dass sie durch die Pflegeleistung ihre Rente erhöhen können - auch wenn sie schon in Rente sind. Seit Anfang Juli 2017 eröffnet sich im Zuge der Einführung der sogenannten Flexirente pflegenden Rentnerinnen und Rentnern die Möglichkeit - nach Erreichen der Regelaltersgrenze, also 65 Jahre plus - in eine flexible Teilrente zu wechseln. Sie verzichten auf einen kleinen Teil ihrer Altersrente, zum Beispiel ein Prozent. Im Gegenzug zahlt die Pflegekasse für sie Rentenbeiträge ein. Die kleine Einbuße wird dann bei der nächsten Anpassung durch eine höhere Rente ausgeglichen. Der Wechsel erfolgt allerdings nicht automatisch, sondern muss bei Pflegekasse und Rentenversicherung beantragt werden.

Weitere Informationen

Deutsche Rentenversicherung, www.deutsche-rentenversicherung.de,
Telefon 0800. 10004800.

Stand: 28.08.2018