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08. Februar 2018 Presse

Koalitionsvertrag: frauenpolitisch gut, aber mit Lücken

Das Rückkehrrecht nach Teilzeit ist für die kfd ein wichtiger Schritt hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbs- und Familienarbeit. Foto: pixabay

Erfreuliche Zusagen bei Teilzeit und haushaltsnahen Dienstleistungen; Nachbessern nötig bei Pflege und Ehrenamt

Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V. begrüßt, dass der Koalitionsvertrag in Sachen Gleichstellungspolitik hält, was im Sondierungspapier vorbereitet war.

So wird es unter einer Großen Koalition eine Fortsetzung der Gleichstellungspolitik geben, die eine Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf fördert. Der Vertrag verspricht eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie, die mit einem Aktionsplan umgesetzt werden soll.

Mechthild Heil, kfd-Bundesvorsitzende: "Ein echter Meilenstein ist das Recht auf befristete Teilzeit. Wir versprechen uns davon, dass nicht nur Frauen 'ihre beruflichen Pläne nach einer Familienphase besser verwirklichen können', sondern auch Männer phasenweise mehr Familienverantwortung übernehmen."

Als wichtiges Signal wertet die kfd die Anerkennung der Erziehungsleistungen von Müttern und Vätern, die drei und mehr Kinder vor 1992 geboren haben. Gleichzeitig schafft diese Einschränkung in der Umsetzung neue Gerechtigkeitslücken.

Zur Unterstützung pflegender Angehöriger fehlt eine Aussage zur besseren Berücksichtigung der häuslichen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung. Insgesamt bleiben die rentenpolitischen Vereinbarungen weit hinter der Notwendigkeit zurück, Altersarmut auch für künftige Rentnerinnen und Rentner zu verhindern. Die bedarfsgeprüfte Grundrente stellt lediglich eine kleine Verbesserung für einen Teil derer dar, die Grundsicherung im Alter beziehen würden.

Die kfd wünscht sich, dass die geplante Rentenkommission auch das Rentenmodell der katholischen Verbände mit einer armutsfesten Sockelrente prüft. Es ist ein guter Ansatz, um Lebensleistungen von Frauen und Männern anzuerkennen und gleichzeitig allen Bürgerinnen und Bürgern im Alter eine Existenzsicherung zu bieten.

Besonders erfreulich sind die angekündigten Zuschüsse zur Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen - ein Anliegen, das die kfd als Ergebnis des Projektes "Privathaushalte als Arbeitgeber" schon lange fordert.
"Es unterstützt Alleinerziehende, Pflegende und ältere Menschen sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für erwerbstätige Eltern. Das Ziel soll sein, legale und sozialversicherte Beschäftigung zu fördern", so Heil weiter.

Die kfd hat in ihrer Stellungnahme zum Zweiten Engagementbericht der Bundesregierung ausführlich auf die politische Bedeutung des Ehrenamtes hingewiesen. Erfreulich ist daher der zentrale Stellenwert, den der Koalitionsvertrag dem Thema einräumt. Verfehlt ist jedoch, Ehrenamtsförderung nur kommunal zu denken und den Beitrag bundesweit agierender Verbände und ehrenamtlich getragener Organisationen zu vergessen.

Kontakt
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Stand: 08.02.2018
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