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26. Februar 2020 Aktuelles

Sterbehilfe: "Urteil höchst problematisch"

Die kfd setzt sich für einen würdevollen Umgang mit Sterben und Tod ein. Foto: pixabay

kfd zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid für verfassungswidrig erklärt. Im Jahr 2015 wurde "geschäftsmäßige Beihilfe" strafbar. Dies wurde jetzt gekippt.

kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil zeigt sich sehr besorgt: "Beihilfe zum Suizid trifft die Schwächsten unserer Gesellschaft - Menschen die am Lebensende auf Begleitung und Hilfe angewiesen sind. Sie könnten sich gedrängt fühlen, davon Gebrauch zu machen, um anderen 'nicht zur Last zu fallen'. Das Urteil finden wir daher höchst problematisch."

Warum Frauen in besonderer Weise von dem Urteil betroffen sind

Die kfd weist darauf hin, dass insbesondere Frauen vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffen sein werden: Gerade ihnen, die oft ihr Leben lang für andere gesorgt haben, falle es häufig schwer, Hilfe anderer zu beanspruchen - auch aus Angst, ihren Familienangehörigen zur Last zu fallen.

Immer noch sind die alten Rollenbilder in der Gesellschaft zu verankert, dass viele von ihnen zwar in erheblichem Maße Fürsorge leisten, aber nicht selber in Anspruch nehmen.

Tatsächlich hat eine Studie der Universität Bern in den Jahren 2003 bis 2008 gezeigt, dass in der Schweiz, wo geschäftsmäßige Suizidbeihilfe legalisiert ist, deutlich mehr Frauen als Männer Sterbehilfe in Anspruch nehmen.

Die geschlechterspezifischen Dimensionen werden in der Debatte um den Suizid jedoch vernachlässigt, so die kfd.

Stärkung der Palliativmedizin und gute Begleitung Sterbenskranker

Mit dem Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe im Jahr 2015 wurde ein Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in die Wege geleitet.

Die kfd begrüßte diese Maßnahmen sehr, wertete es damals als wichtigen Schritt, da überwiegend Frauen als Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen, Ehrenamtliche in den Hospizdiensten und Familienangehörige die Sterbebegleitung leisten.

Anders als die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe beruht die Stärkung der Palliativmedizin auf einer Anerkennung des Werts des Lebens unabhängig von Leistungen und Kosten. Sie erfordert eine individuelle und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Prozess des Sterbens.

Die Vorstellung einer Gesellschaft, in der die Selbsttötung als Dienstleistung verfügbar ist aus Sicht der kfd nicht mit Artikel 1 des Grundgesetzes, der Achtung der Menschenwürde, vereinbar.

Gesetzgeber ist nun gefordert

Nichtsdestotrotz will sich die kfd weiter dafür einsetzen, dass flächendeckend Angebote der Hospizarbeit und der Palliativmedizin geschaffen und ausgeweitet werden und Menschen, die schwer krank sind, bis zuletzt lebensbejahend begleitet werden.

Vom Gesetzgeber hängt nun entscheidend ab, wie das Gesetz in der Praxis gestaltet werde. Mechthild Heil betont: "Wir müssen gemeinsam mit allen, denen die menschenwürdige Begleitung bis zum Lebensende wichtig ist, den vom Bundesverfassungsgericht eingeräumten Spielraum nutzen."

Kann es beispielsweise Beratungspflichten oder auch Wartepflichten für Suizidwillige geben? Auch eine genaue Überprüfung möglicher künftiger Angebote von so genannten Sterbehilfevereine müsse sehr ernsthaft diskutiert werden.

Ergänzt am 3. März 2020

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Stand: 26.02.2020
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