Neue Sprecherin im Ständigen Ausschuss "Frauen und Erwerbsarbeit"
Der Ständige Ausschuss "Frauen und Erwerbsarbeit" hat auf seiner Frühjahrstagung, die vom 29. bis 31. März 2019 im Erbacher Hof in Mainz stattfand, Petra Löwenbrück aus dem Diözesanverband Trier zur neuen Sprecherin gewählt. Ab sofort ist sie gleichzeitig Mitglied im kfd-Bundesvorstand.
Die Wahl fand nicht turnusgemäß statt. Die bisherige Sprecherin Ingrid Müller hatte im Vorfeld die Delegierten darüber informiert, dass sie ihr Amt niederlegen werde.
Petra Löwenbrück gehört seit vielen Jahren dem Ständigen Ausschuss "Frauen und Erwerbsarbeit" an und hat bereits als Expertin im Leitungsteam mitgearbeitet. Die Aufgabe der stellvertretenden Sprecherin wird weiterhin Stephane Schimmel wahrnehmen.
Studienteil zur "Zukunft der Rente"
Neben der Sprecherinnen-Neuwahl befasste sich der Ständige Ausschuss bei seiner Frühjahrstagung mit der Zukunft der Rente. Die Delegierten diskutierten, wie eine zukunftstaugliche Alterssicherung aussehen muss: eine Rente, die nicht nur Altersarmut verhindert, sondern den bisherigen Lebensstandard sichert, und die insbesondere Frauen eine eigenständige Existenz im Alter garantiert.
Ausgangspunkt der Gespräche bildeten die Ausführungen von Jutta Schmitz. Die Sozialwissenschaftlerin und Rentenexpertin vom Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen erläuterte zunächst allgemein die Grundlagen der gesetzlichen Alterssicherung als Teil des deutschen Sozialsystems. Sie zeigte auf, wie sich die Rentenversicherung seit ihrer Einführung 1957 verändert hat und wie viele Gesetzesänderungen es allein seit dem Jahr 2000 unter wechselnden Regierungen gab.
Zu viele politische Fehlanreize
Die Referentin bedauerte, dass die Szenarien einer überalterten Republik als Folge des demografischen Wandels zu falschen Schlüssen geführt hätten. "Rente ist im Verhältnis zur Produktivitätssteigerung zu sehen. Sonst wäre das System doch längst zusammengebrochen, da es schon seit langem immer weniger Kinder gibt", so Schmitz.
Sie kritisierte den Ausbau der Privatvorsorge sowie das sinkende Rentenniveau mit dem Paradigmenwechsel vom Ziel der Lebensstandardsicherung hin zur Beitragssatzstabilität. "Die durchschnittliche gesetzliche Rente reicht schon heute nicht mehr aus, den Lebensstandard zu sichern, und sie wird immer weiter sinken."
Wenn die Entwicklung so weitergehe, werde laut Studien auch ein langes Arbeitsleben bald nicht mehr für eine Rente oberhalb der Grundsicherung ausreichen. Aus Sicht von Jutta Schmitz gebe es immer noch zu viele politische Fehlanreize, die dazu führten, dass die Versorgung der Frau in Abhängigkeit vom Mann bestehe.
Dabei gehe die Berechnungslogik der Rente immer noch von einer "Normalbiografie" ohne Unterbrechungen aus und vernachlässige die geschlechtsspezifischen Unterschiede.
Stärkung und Reformierung der gesetzlichen Rentenversicherung
Eine bessere Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten sei daher genauso notwendig wie eine Aufwertung sogenannter frauentypischer Berufe oder die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherte Beschäftigungen.
Sozialwissenschaftlerin Schmitz sprach sich für eine Stärkung und Reformierung der gesetzlichen Rentenversicherung aus, in die ausnahmslos alle Beschäftigten einzahlen und die alle Einkommen einbezieht. Eine Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes gehöre ebenso dazu wie Regelungen, die auch solchen Frauen, die ihre Erwerbsarbeit für Aufgaben in der Familie unterbrechen, den Erwerb einer eigenständigen Alterssicherung ermöglichen.
Rentenmodell der katholischen Verbände
Ergänzend zu den allgemeinen Ausführungen der Referentin erläuterte Dr. Heide Mertens, Leiterin der Abteilung Theologie/Politik/Bildung in der kfd-Bundesgeschäftsstelle, das Rentenmodell der katholischen Verbände. Gemeinsam mit Monika Mertens vom Bundesvorstand vertritt sie die kfd beim Rentenbündnis der katholischen Verbände.
Das als "Cappuccino-Modell" bezeichnete dreistufige Konzept basiert auf einer steuerfinanzierten Sockelrente für alle Steuerpflichtigen. Diese solidarische Bürgerversicherung garantiert das Existenzminimum. Die zweite Stufe ist eine Erwerbstätigenversicherung nach den Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge teilen und die Leistungen auf den Beitragszeiten beruhen. Dabei sollen Kindererziehungs- und Pflegezeiten besser als bisher bewertet werden.
Eine verpflichtende betriebliche und eine freiwillige private Altersvorsorge bilden die dritte Stufe dieses vom Ifo-Institut geprüften Rentenmodells. "Es ist ein politischer Erfolg", so Dr. Heide Mertens, "dass unser armutsfestes, tragfähiges Rentenmodell bereits bei der Deutschen Bischofskonferenz als auch bei der Rentenkommission der Bundesregierung auf Interesse gestoßen ist."
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