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12. September 2016 Aktuelles

kfd-Tagung "Grenzen überschreiten - Integration gestalten"

Die Teilnehmerinnen der kfd-Tagung im Erbacher Hof in Mainz.

Sie sind ehrenamtlich als kfd-Kulturmittlerinnen aktiv, organisieren Begegnungen und Bildungsangebote, arbeiten in lokalen Netzwerken der Flüchtlingshilfe mit, engagieren sich in Deutschkursen, Kleiderkammern oder als Patinnen und Flüchtlingsbegleiterinnen: Das Engagement von kfd-Frauen in der Flüchtlingsarbeit ist vielfältig.

Das wurde auf der Tagung "Grenzen überschreiten - Integration gestalten", die vom 9. bis 10. September im Erbacher Hof in Mainz stattgefunden hat, deutlich.

28 Personen haben daran teilgenommen. Darunter waren auch Frauen, die hauptamtlich in Kindertagesstätten, Schulen, im Gesundheitswesen und in der Verwaltung tätig sind und dort mit Flüchtlingen arbeiten.

Ziel der Tagung war es, die Rahmenbedingungen der Flüchtlingspolitik darzustellen, die Rolle und Haltung der kfd zu erläutern und Beispiele vorzustellen, wie Integration in der Praxis gelingen kann.

Zu Beginn der Tagung gab Nuha Moulla-Osman - Deutsche mit syrischen Wurzeln, deren Angehörige noch immer im syrischen Aleppo leben - einen Einblick in den Alltag der umkämpften Stadt.

Mussi? Mesghinna, Fachreferent für Flüchtlingsarbeit im Bistum Aachen, stellte fest, dass Ehrenamtliche ihre Arbeit "mit dem Herzen machen". Er kritisierte, dass Politikern oft das Vertrauen in ihre Gesellschaft fehle und andere Länder wie z.B. Ruanda weit mehr Flüchtlinge aufnähmen als Deutschland.

Die Lösung für eine gelungene Integration sei in erster Linie, in Personal zu investieren. Mehr als 80 Hauptamtliche begleiten im Bistum Aachen heute Ehrenamtler und bieten Fachberatung an.

Mesghinna appellierte an alle Engagierten, die eigenen Grenzen zu erkennen, Flüchtlinge mit ihren Kompetenzen als Erwachsene ernst zu nehmen und sich bewusst zu machen, dass man Flüchtlinge immer nur ein Stück des Weges begleiten könne.

Kerstin Düsch, juristische Referentin für Aufenthalts- und Flüchtlingspolitik, Bildungspolitik und Strafrecht im Katholischen Büro, stellte die rechtlichen Rahmenbedingungen dar und erklärte, welche unterschiedlichen Schutzstatus es gibt:

Derzeit sind in Deutschland 0,7 Prozent asylberechtigt aufgrund staatlicher Verfolgung, z.B. als Verfolgte durch den sogenannten Islamischen Staat. 48,5 Prozent haben eine Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und 0,6 Prozent stehen unter subsidiärem Schutz.

In der Praxis müsse geklärt werden, welcher Status bei jedem Geflüchteten vorliegt. Im Fall des subsidiären Schutzes müssen die Behörden begründen, warum kein Flüchtlingsstatus vorliegt.

Asylberechtigte und Flüchtlinge haben Anspruch auf Familiennachzug, für subsidiär Geschützte wurde der Nachzug für zwei Jahre ausgesetzt.

Davon unabhängig müssen alle innerhalb der ersten drei Monate nach Anerkennung einen Antrag auf Familiennachzug stellen.

Was tut die Kirche? Zu diesem Thema sprach Katharina Vahnenbruck, Referentin für Flüchtlingsfragen im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), und damit enge Mitarbeiterin des Sonderbeauftragten der DBK für Flüchtlinge, Erzbischof Stefan Heße.

Im Auftrag von Bischof Heße führt Vahnenbruck derzeit eine Bedarfsermittlung durch und erfasst das kirchliche Engagement für Flüchtlinge. Sie bat die Teilnehmerinnen, ihre Aktivitäten zu melden.

Das Engagement der katholischen Kirche im Folgenden:

Die DBK hat Leitsätze des kirchlichen Engagements für Flüchtlinge beschlossen. Die kfd war im Rahmen des ersten Flüchtlingsgipfels der DBK an der Formulierung beteiligt.

Zudem unterstützt die Deutsche Bischofskonferenz das interreligiöse Projekt "Weißt du wer ich bin?".

Das Projekt der drei großen monotheistischen Religionen ist ein gemeinsames Vorhaben der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), des Zentralrats der Juden in Deutschland, des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland und des Verbandes Islamischer Kulturzentren (VIKZ). Gefördert wird es vom Bundesinnenministerium.

Mit dem Projekt sollen muslimische, christliche und jüdische Gemeinden dazu ermutigt werden, im Bereich der Flüchtlingshilfe und des Dialogs mit Flüchtlingen zusammenzuarbeiten und gemeinsame interreligiöse Projekte zur Flüchtlingshilfe und Integration durchzuführen.

Einzelprojekte können mit bis zu 15.000 Euro gefördert werden.

Um das ehrenamtliche Engagement zu stärken, gibt es den Newsletter des Sonderbeauftragten für Flüchtlingsfragen

Die kfd hat zur Stärkung des interreligiösen und interkulturellen Dialogs bereits viele Materialien und Ideen erarbeitet. Dazu gehören unter anderem die ausgewählten Übungen "Fremdes achten - Frieden suchen. Übungen zur Stärkung des interreligiösen und interkulturellen Dialogs" und das abgeschlossene Projekt "kfd-Fortbildung zur Kulturmittlerin".

Die Teilnehmerinnen der Tagung lobten die Struktur der kfd mit den durchlässigen Ebenen, wünschten sich aber mehr Informationen über das Engagement auf den unterschiedlichen Verbandsebenen.

Zudem solle die kfd weiter deutlich Position beziehen auf der Grundlage ihrer Erklärung "Flüchtlinge aufnehmen - Flüchtlingspolitik menschenwürdig gestalten", die die kfd-Bundesversammlung im Juni 2015 beschlossen hat.

Kontakt
Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands Bundesverband e.V.

Prinz-Georg-Straße 44
40477 Düsseldorf

Telefon: 0211 44992-0
Fax: 0211 44992-52

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Stand: 12.09.2016