kfd-Frauen auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrates
"Mehr Frauen - mehr Demokratie": Unter diesem Motto stand die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrates am 15. und 16. Juni 2019. Die kfd ist als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft katholischer Frauenverbände und -gruppen (AG Kath) im Frauenrat vertreten.
Elke Büdenbender, Richterin und "Erste Frau im Staat" als Ehefrau des Bundespräsidenten, eröffnete die Versammlung: "Wir sind die Hälfte der Welt und wir wollen die Hälfte der Macht", wandte sie sich an die Delegierten. Außerdem seien Frauenthemen nicht ausschließlich Themen für Frauen, sondern Gesellschaftsthemen.
Zuvor trafen sich die stv. kfd-Bundesvorsitzende Monika von Palubicki und Bundesvorstandsmitglied Monika Mertens zu einem kurzen Austausch mit der "First Lady".
Beschlüsse des Frauenrates
Erfolgreich angenommen wurden zwei Anträge der AG Kath zur Stärkung der Beratung, sollten Bluttests auf Trisomien Kassenleistung werden, sowie zur Gesundheitsversorgung für benachteiligte Frauen.
Beschluss "Rahmenbedingungen für NIPT nach Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss schaffen"
Der Deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, dass, wenn molekulargenetische Bluttests zur Erkennung von Trisomien (NIPT) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden, die dafür vorgesehenen Beratungen vor und nach der Diagnose sichergestellt und ausgebaut werden, und dass die Indikation die Anwendung von NIPT eng eingegrenzt und der Risikobegriff in der Schwangerschaft hinterfragt wird, damit Reihenuntersuchungen mit NIPT vermieden werden. (....)
Der Deutsche Frauenrat setzt sich außerdem für die Stärkung kontinuierlicher begleitender Unterstützungsangebote für Eltern mit behinderten Kindern ein.
Beschluss "Zugang zur Gesundheitsversorgung für Menschen in Notsituationen sicherstellen"
Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, bürokratische und diskriminierende Hürden beim Zugang zur Gesundheitsversorgung abzubauen. Es sind Clearingstellen einzurichten, die den Anspruch einer Person auf Leistungen im regulären Gesundheitssystem klären und für Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen einer Krankenversicherung haben, müssen staatlich finanzierte Möglichkeiten unabhängig von einem Sozialleistungsanspruch geschaffen werden.
Das Menschenrecht auf Gesundheit steht jedem Menschen zu. Besonders in Notsituationen müssen Menschen Zugang zum Gesundheitssystem haben. Frauen sind durch Schwangerschaft, Geburt und erlittene Gewalt von Problemen bei der Gesundheitsversorgung verstärkt betroffen.
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