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22. November 2022 Presse

kfd begrüßt Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts

Für die kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil ist die Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts ein längst überfälliger Schritt. Foto: kfd/Kay Herschelmann

Düsseldorf, 22. November 2022. Lange hat die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V. auf diesen Schritt gewartet, nun haben die deutschen Bischöfe entschieden: Es gibt eine neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“. „Das ist ein wichtiger Meilenstein für alle Angestellten in der Kirche“, betont Mechthild Heil, Bundesvorsitzende der kfd.

Mit der Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts haben Dienstgebende beispielsweise keinen Zugriff mehr auf das Privatleben der Angestellten. "Das ist für uns ein bedeutender und längst überfälliger Schritt, privat bleibt endlich privat“, meint Heil. „Nun muss niemand mehr seine sexuelle Identität verstecken. Endlich ist auch die katholische Kirche im Hier und Jetzt angekommen.“ Die kfd sieht die Änderungen auch vor dem Hintergrund positiv, da auf der letzten Synodalversammlung im September der Reformtext zur Sexualmoral an dem Votum der Bischöfe gescheitert war. „Gerade deswegen – und nach dem ergebnislosen Ad-limina-Besuch – ist das jetzt für alle Mitarbeiter*innen in unserer Kirche, aber auch für Rom, ein Zeichen, dass sich doch etwas bewegt“, so die kfd-Bundesvorsitzende.

Die kfd erwartet, dass die einzelnen (Erz-)Bistümer jetzt die neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ rechtswirksam umsetzen. „Erst dann können wir uns wirklich freuen“, sagt Heil. Es muss gewährleistet sein, dass das Privatleben der Mitarbeiter*innen kein Kriterium mehr für die Anstellung bei kirchlichen Dienstgebenden darstellen darf und die Vielfalt des Lebens, auch die der geschlechtlichen Identität, akzeptiert und anerkannt wird. Außerdem wird sich die Katholische Frauengemeinschaft verstärkt auf die 5. Synodalversammlung ab 9. März 2023 vorbereiten, um alle Synodal*innen und Bischöfe für weitere Reformentscheidungen zu ermutigen.  

Weitere Informationen:
Kirchliches Arbeitsrecht – Neufassung

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Stand: 22.11.2022