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16. Oktober 2014 Aktuelles

Für pflegende Angehörige tut sich etwas: Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit führt in die richtige Richtung

In dieser Woche wurde im Kabinett der Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vorgestellt. Dieses Gesetz bedeutet im Sinne der Positionierung der kfd zur "Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebenslauf" einen großen Schritt in die richtige Richtung. Ziel muss sein, dass Frauen und Männer sich im Laufe ihres Lebens auch Zeit für Pflege und Familienaufgaben nehmen können, ohne ihre Existenzsicherung zu verlieren oder ganz auf Erwerbsarbeit verzichten zu müssen. Der Gesetzentwurf beinhaltet z.B. eine 10-tägige Freistellung vom Erwerb für pflegebedürftige Angehörige, bei der 90 Prozent der Bezüge weiter gezahlt werden. Das forderte die kfd bereits in ihrem Positionspapier.

Durch die Neuregelung der bisher schlecht angenommenen Familienpflegezeit entsteht zumindest für maximal 24 Monate ein Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung mit Rückkehranspruch. Dies reicht allerdings kaum aus, um die durchschnittlich deutlich längeren Pflegezeiten von Frauen und Männern abzudecken. Schade ist, dass ausdrücklich eine Kombination der bisher schon möglichen Pflegezeit (komplette Freistellung vom Erwerb ohne Bezüge) von maximal 6 Monaten mit der Arbeitszeitreduzierung im Familienpflegezeitgesetz auch auf maximal 24 Monate begrenzt wird und nicht additiv möglich ist. Problematisch ist auch, dass der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit auf Betriebe mit mindestens 15 Beschäftigten begrenzt ist. Gerade Frauen sind jedoch überproportional in kleineren Betrieben beschäftigt.

Zu begrüßen ist, dass die bisherige eher komplizierte Verdienstausfallregelung über die Arbeitgeber durch den Anspruch auf ein zinsloses Darlehen sowohl für Familienpflegezeit als auch Pflegezeit ersetzt wird.

Ebenfalls schon lange fordert die kfd eine Familienhospizkarenz. Dass Pflegezeit und 10-tägige Auszeit mit Lohnersatzleistung jetzt auch dafür in Anspruch genommen werden können, begrüßen wir sehr. Hier wird eine wichtige Grundlage für einen neuen Umgang mit dem Sterben geschaffen.

Die kfd hat die pflegenden Angehörigen, zu denen viele ihrer Mitglieder gehören, bei allen politischen Debatten rund um das Thema Pflege besonders im Blick. Der aktuelle Gesetzentwurf kann helfen, dass pflegende Angehörige den Anschluss an eine Erwerbstätigkeit nicht verlieren. Zusätzlich fordert die kfd aber die deutliche Anhebung der Rentenanwartschaften für pflegende Angehörige, damit sie nicht als Folge der Pflege in Altersarmut geraten.

Darüber hinaus ermutigt die kfd auch ihre Gruppen in den Gemeinden, stets ein offenes Ohr für pflegende Angehörige zu haben. Im November soll dazu eine Arbeitshilfe mit Hintergrundinformationen und Anregungen für die Arbeit vor Ort erscheinen.

Im Oktober-Newsletter "kfd-direkt" finden Sie einen ausführlichen Beitrag zum Gesetzentwurf.

Kontakt
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Stand: 16.10.2014