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Rentenreform

Postkartenaktion

Postkartenaktion 2017 für eine Rentenreform nach dem katholischen Rentenmodell

Eine solidarische und gerechte Weiterentwicklung der gesetzlichen Rente, das ist das Ziel des Rentenbündnis der katholischen Verbände, in dem  Familienbund der Katholiken (FDK), Katholische Arbeitnehmerbewegung Deutschlands (KAB), Kolpingwerk Deutschland, Katholische Landvolkbewegung Deutschlands (KLB) und die kfd zusammengeschlossen sind.

In der vergangenen Legislaturperiode (2013 bis 2017) konnte erreicht werden, dass Erziehungsleistungen stärker anerkannt werden: Dafür gibt es in der Rente einen zusätzlichen Entgeltpunkt.

Um den Forderungen nach einer Rentenreform Nachdruck zu verleihen, hat das Rentenbündnis der katholischen Verbände im Jahr 2017 erneut eine gemeinsame Aktion gestartet.

Die Postkartenaktion "Jetzt die Weichen stellen und Altersarmut bekämpfen!" hatte zum Ziel, die Bundestagsabgeordneten von einer Rentenreform zu überzeugen, die durch eine Sockelrente Altersarmut verhindert, Kindererziehung besser anerkennt, Pflegezeiten stärker und auch nach Renteneintritt berück­sichtigt und dabei alle Erwerbstätigen einschließt.

Die Aktion wurde am Tag nach der Bundestagswahl im September 2017 gestartet: Kostenfrei konnten Mitglieder der teilnehmenden Verbände Karten beziehen und an wieder- oder neugewählte Abgeordnete schicken, um sie für die Forderungen des Rentenbündnisses zu gewinnen.

Über 260.000 Karten sind (Stand November 2017) bestellt worden.

Die Forderungen im Detail:

  • Bürgerinnen und Bürger sollen im Alter - unab­hängig von ihren Erwerbsverläufen - innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine existenzsichernde Sockelrente abgesichert sein.
  • Leistung soll belohnt werden: Alle Menschen erhalten zusätzlich zum Sockel entsprechend ihrer Beiträge durch Kindererziehung, Pflege und Erwerbsarbeit individuelle Rentenanwart­schaften.
  • Die Pflege von Angehörigen muss sich auch nach Eintritt ins Rentenalter rentensteigernd auswirken. Die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes zur Unterstützung zu Hause darf keine Nachteile bei der Rentenberechnung bedeuten.
  • Auch für vor 1992 geborene Kinder sollen drei Jahre Erzie­hungszeiten in der Rente anerkannt werden. Dies muss durch Steuermittel finanziert werden.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung soll dahingehend erweitert werden, dass sie alle Erwerbs­tätigen ohne obligatorische Absicherung einbezieht und langfristig zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung ausgebaut wird.

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Stand: 09.08.2018