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Gesunde Kinder nicht um jeden Preis: Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands empört über Leipziger Urteil

07. Juli 2010:

Mit Bestürzung hat die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) das Urteil des Bundesgerichtshofs in Leipzig zur Kenntnis genommen, das die Selektion von Embryonen nach künstlicher Befruchtung straffrei stellt. Das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik (PID) ist nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz verboten. "Mit dem Freispruch eines Mediziners, der in mehreren Fällen die PID zur genetischen Auswahl von außerhalb des Mutterleibes erzeugten Embryonen angewandt hat, werden hier klare ethische Grenzen überschritten", empört sich kfd-Bundesvorsitzende Maria Theresia Opladen.

Und weiter: "Eltern wünschen sich gesunde Kinder. Aber genau wie Spätabbrüche nach Pränataldiagnostik bedeutet PID eine Selektion von menschlichem Leben. Sie leistet einmal mehr der Ausgrenzung behinderter Menschen in unserer Gesellschaft Vorschub." Gleichzeitig wachse der Druck auf Eltern, nur gesunde Kinder zur Welt zu bringen. Maria Theresia Opladen: "Alle Kinder sind ein Geschenk Gottes, und es gebietet die Würde des Menschen, sie so anzunehmen, wie sie zur Welt kommen. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, hier klare Grenzen zu ziehen."

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